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151 Die Initiativen Johan Oxenstiernas im Residenzamt Wolgast lassen vermuten, daB er entsprechende Mafinahmen auch in Alten-Stettin durchgefiihrt hat, wenn auch Belege in den Rechenschaftsberichten nicht vor 1645 vorhanden sind. Interessant ist weiter, daB die Amtsstellen in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin von den Schweden neu eingerichtet werden. Vorgänger während der herzoglichen Zeit fehlen. Fvir die schwedische Neuerung gab es zwei Griinde. Zum einen waren Kompetenzen dcr friiheren Stettiner Amtsjurisdiktion weitgehend durch eine vertraglicheVereinbarung zwischen Herzog und Stadt geregelt und also Bestandteil der zu iibernehmenden jura ducalia. Zumzweiten muBten die Schweden ein Forum fiir ihre seit 1640 in Pommern ernannten schwedischen Beamten finden; denn auch diesen Beamten stand ein exemtes Forumzu, falls sie weder nach der Hofgerichtsordnung noch nach Gewohnheitsrecht ein privilegiertes ForumamHofgericht hatten. Während der hier behandelten Zeit von der schwedischen Regierung ausgestellte Lehnsbriefe enthalten häufig die erklarende Klausel, daB dem Belehnten das jeweilige Gut mit den in der Konzession aufgezählten Rechten „nicht als das jus superioritatis ansgenommen'' verliehen werde. Das bedeutete, daB lokale Gerichtsrechte auch weiterhin der Krone zustanden.^®^ 1646 erklarte die Regierung, daB die Belehnten nicht berechtigt seien, uber den Inhalt des Lehnsbriefes hinauszugehen. Sowohl das Patronatsrecht als auch die Jurisdiktion in Strafsachen sollte „vermuge derer rechten undt Landts-Constitutionen“ von besonders bezeichnetem Personal ausgeiibt werden.-®® Allerdings kam auch vor, daB Hoch- und Niedergerichtsbarkeit sowie jns patronatus ausdriicklich von der Lehnskonzession umfaBt wurden.-®** Zusammenfassend sei gesagt, daB die Schweden also auch die Untergerichte rekonstruierten. Vor allemging es ihnen umdie Aufrechterhaltung der Amtsgerichtsbarkeiten, die zu den jura ducalia gehört hatten. Hierzu ergingen eindeutige Anweisungen aus Stockholm. Im ubringen gibt das erhaltene Archivmaterial hauptsächlich Auskiinfte uber die Entwicklung der Burggerichte und Landvogteien in Hinterpommern. Siehe beispielsweise die Konzession fur Albrecht Joachim Möltzern hinsichtlich des Lehngutes Wolde vom 24. Juli 1646; RA: Ty-lat RR. 288 VeranlaBt durch die Assistenzräte in Hinterpommern, die festgestellt hatten, daB einige Belehnte „praeter usum jructus auch der jurium Patronatus und Jurisdiction in criminalibus sich anmassen thun“. Der Hauptmann zu Satzig hatte einen „delinquenten mit der Poena Capitis‘‘ bestraft. KMt an die Assistenzräte in Hinterpommern vom 7. Marz 1646; RA: Ty-lat RR. -®® Donation des Dorfes Rossow im Amt Stettin an Dr Sebastian Hempel vom 19. Oktober 1648; RA: Ty-lat RR. 287

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