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134 Bei dieser Konferenz wandten sich die Landstände in erster Linie gegen die schleppende Bearbeitung der Hofgerichtsprozesse. Mehr als 50 Sachen, die drei bis vier Jahre zuvor anhängig gemacht worden seien, waren immer noch nicht entschieden, weil die Assessoren allzu selten Sitzungen abhielten.^^® Aus Schreiben der schwedischen Regierung an das Hofgericht aus dieser Zeit ergibt sich, da6 die Einrichtung einer Justizverwaltung in Pommern fiir die schwedische Seite nicht nur eine Formfrage war. Die Reichsregierung konnte dem Hofgericht auferlegen, dafiir zu sorgen, daB eine Partei ein Urteil und Exekution erhielt und „also weiters Clagen nicht notig sein möge“. Die Regierung schrieb normalerweise in solchen Fallen, daB man die Sache zwar nur durch die eingereichte Supplikation kenne, es aber fiir billig halte, „daB ieder insonderheit aber armen verlaBenen Wittwen wieder alle gewalt undt unrecht geschiitzet undt zu dem jenigen , wortzu sie von Rechtswegen befuget ohne lenigen respect durch geburliche Rechtsmittel verholffen werde“.^^^ Klagen richteten sich allerdings nicht nur gegen das Hofgericht, sondern auch gegen andere Gerichte der Provinz. In einem Fall wurde das Hofgericht beauftragt, „ohne jenigen respect undt lange proletation“ zu untersuchen, wie Biirgermeister und Rat von Anklameine Sache bearbeitet hätten. Bei Oxenstierna wurden wahrend der Friedensverhandlungen mehrfach Rechtsuchende aus Pommern mit der Bitte um Hilfe vorstellig. Derartige Supplikationen veranlaBten ihn zu Empfehlungsschreiben fiir den Supplikanten an das Hofgericht.Auch pommersche Behörden und Gerichte wandten sich an ihn bei Schwierigkeiten mit dem Greifswalder Hofgericht.^^'^ Torstensson, der von seinen Aufgaben als Befehlshaber der Truppen in Deutschland entbunden worden war, befand sich vor seiner Abreise nach Schweden in Stralsund am 18. Oktober 1646. AOB II: 8 S. 493. RA: Pommeranica vol. 466. KMt an das Hofgericht vom 25. April 1646; RA: Ty-lat RR. Vgl. auch KMt an den Vizegouverneur und die Assistenzräte in Pommern vom 19. April 1648; RA: Ty-lat RR. KMt an das Hofgericht vom 25. April 1646; RA: Ty-lat RR. Supplikant war die Witwe Elsabe Erichen. Johan Oxenstierna an das Hofgericht in Greifswald, datiert Osnabriick, den 4. November 1647 und 11. Dezember 1647; RA: Oxenstiernska samlingen E 920. Johan Oxenstierna an das Hofgericht in Greifswald, datiert Osnabriick, den 3. April 1646, zu einem Streit iiber die Abgrenzung der Konsistorialjurisdiktion gegen die Jurisdiktion des Hofgerichts; RA: Oxenstiernska samlingen E 920. 193

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