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91 3.2.2.3. Der Fiskal 366 Das Fiskalsamt ist im Erzstift schon 1606 belegt; vorher wurden dessen Aufgaben von erzbischöflichen Räten wahrgenommen.^®® Das Zustandekommen dieses Amtes entsprach der allgemeinen Entwicklung in den deutschen Territorien während des 16. Jahrhunderts. Der Fiskal vertrat den Erzbischof in Streitigkeiten um erzbischöfliche Rechte vor dem Hofgericht, dem Oberlandgericht und in der Kanzlei. Klagen wurden in solchen Sachen durch Supplikation an die Kanzlei anhängig gemacht, wobei Zitation des Beklagten zu beantragen war. In Strafprozessen stellte der Fiskal Verfolgungsanträge bei der Kanzlei oder bei dem Amtmann, der Gerichtsherr des Erzbischofs am jeweils zuständigen Untergericht war. Nach Ergehen des Urteils hatte der Fiskal die Vollstreckung zu iiberwachen. Finanzielle Aufgaben hatte er bei der Eintreibung von Bruchstrafen, die von der Kanzlei oder von Gerichten verhängt worden waren. Als Entschädigung fiir Aufgaben in diesem Zusammenhang erhielt er sechs Prozent der eingetriebenen BuBen als zusätzliches Einkommen neben seinem sonstigen Lohn. Innerhalb der Kanzlei hatte der Fiskal Uberwachungsaufgaben. Er hatte dafiir zu sorgen, daB keine Bestechungen vorkamen und keine Wucherverträge abgeschlossen wurden. SchlieBlich hatte der Fiskal erzbischöfliche Bedienstete „advocando und procHrando''' in Zivil- und Strafverfahren zu unterstiitzen, die den Erzbischof oder das Stift betrafen, d. h. in Sachen allgemeinen Interesses. Schon diese kurze Darstellung zeigt, daB der erzbischöflich-bremische Fiskal im groBen und ganzen dieselben Aufgaben wie der pommersche Fiskal von 1569 bis zur Ankunft der Schweden hatte. 369 3.3. Wismar Wie die Fursten in anderen deutschen Territorien lebte der mecklenburgische Herzog im Mittelalter auf Wanderschaft. Schon während des 13. Jahrhunderts wurde Wismar einer der wichtigeren Aufenthaltsorte des Herzogs, wenn auch Schwerin ab 1359 ein festerer Ausgangspunkt seiner Diese Darstellung geht aus von Schleif: Regierung S. 228 f. Vollmacht vom 2. Oktober 1606 fiir Mag. Ulrich Bötticher als erzbischöflicher Fiskalsadvokat und -prokurator. Fiir 1599 und 1605 ist belegt, daB Hof- oder Kanzleiräte in fiskalischen Sachen im Flofgericht aufgetreten sind. Siehe hierzu oben Kap. 3.1.2.3. S. 59. 366 368 369

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