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22 erstarkenden Staals^'ewall erwiichs deni König die Anfgabe, das ölfentliche Inleresse an der entsehiedenen Bekainpt’ung schwererer ^’e^hrec•hen zn wahren. In den nordischen Ländern danerte es geranme Zeit, bis nacli I'b'langnng der polilisehen Einbeit eine recbtliche Einignng I’olgte. In Xorwcffcn war man dnrch die rättarböder in gewisser Ilinsicbl freilicb weit gekoinmen, besonders hinsichllich der kircblichen \'erhältnisse. aber ersf in den siebziger Jabren des 13. Jabrbnnderls konnie das nenere Landrecbt nnter Magnus Lagabciles Eeifnng aid' den Tliingen der verscbiedenen Landesfeile znr Annabme gebracbt werden. Efwa gleichzeilig erhielt das Land sein gemeinsaines Sladireebl. EAigefäbr vierbiindert Jahre waren da naeh der polilisclien b]inigung des Landes vergangen. In Schwcdcn. wo der Zeitpnnkt der politiscdien banignng als iinbekannt gellen innb, gescbah gewisse Reicbsgesetzgebnng dnrch Ziisäize zu den Landscbaflsgeselzen ans den von Magnus Uirgersson genieinsain mil den Grolkm bescbworenen IGdscbwnrgesetzen, wie es der Fall war mil den Viistgiilagesetzen. oder diese Bestimmungen wurden in die eigenllicbe Geselzeskodit'ikation eingefiigt, wie es in den iibrigen Landscbat'Isgesetzen staltl’and. Dnreh den BeschluB auf der Zusammenknni'f von Alsni') wissen wir jedoch. daB in jedem Fall nnter Birger Jarl eine Beicbsgeselzgebung mil Friedenscharakter znstande gekommen war. Ungefäbr ein .Jabrhnndert spiiler erfolgte fi'ir das gauze Reich eine Kodil’ikation von fiir Land und Stadt gesonderlen Bestimmnngen. In Ddnemark kam eine fiir das gauze Reich giillige Kodil'ikalion erst verbältnismäBig spilt in neiierer Zeit zustande. Das bedeutet aber nicbt daB der König das Bechl Geselz zu geben nicbl ausiibte. Schon im Jahre 1200 hat der König I'iir Scbonen eine Verordnung ilber Totschlag gegeben, das in SkL 90 eingearlieitet ist. weiter nach 1215 eine Verordiuing iiber das Aut’heben von der IGsenprobe und im Jabre 1241 die wicbtige Bestiiligung des JL. Die Friedensbestrebungen in Deiitschhind bielen besonders inleressanle Kntwicklungsaspekle. da sie sich bier wiibrend einer Zeitsjianne von 150 bis 200 Jabren sowohl unter miichtigen als auch unter schwachen Verlrelern der Staatsgewalt verl'olgen lassen. Fin besonders dankbares Stndienobjekt sind dabei die

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