RB 11

18 Kirchspieleii in jedeni härradcr). All dies isf von einer Hand ohne spiirbare Unterbrechiing geschrieben worden. iind die Ilandscbrit't kann, da sie Biscbof Brynolfs ^’e^ordnung entbiilt. nicbt alter als 1281 sein.“ Die Blatter 43 bis 47. die dieser Schreiber freigelassen bat. sind von einem anderen init einer Reihe von Anfzeicbnungen juristischen Inhalts ausgefullt worden. Es finden sich da Angaben iiber Västergötlands (irenzen und Allmenden. die sog. Richterregeln sowie ein Hiifenverzeichnis mit verschiedenen Angaben. die sicb auf das Kirchspiel Vidhem (heute Veduni) im härnidcr Laske in Västergötland beziehen und mit einem Vermerk iiber den Stand der Kirchenkasse im Jahre 1325 enden. Diesem Recbenscbaftsbericht unmittelbar voran geht eine \otiz iiber die Einfriedungsverpflichtung. Diese beiden Bemerkungen sind. im Gegensatz zum iibrigen Hufenverzeichnis, in Latein abgefasst und lauten: Item lidh apud curiam ödhers olnfftorppaer tenentiir habere, quantum ddher laiirenciiis dyakn. per quemlibet .3. annum et .similiter yutti raeffwaer .semper ad mediettdem ad nos omnes.-'^ .\nno domini M" ccc.xxv^°, habuit ecclesia vidhem .XI. mareas cum .II. oris et cum parochianis restabant .XIII. ore. Diese Notiz verrät ims Bestimmtes iiber denjenigen. der dies geschrieben hat. Es muss sich dabei um einen von jenen handeln, auf die sich die Formulierung nos omnes bezieht. Der einzige von diesen. bei dem man die Fähigkeit. einen lateinischen Text zu schreiben. voraussetzen darf, ist Laurentius Dyakn. Die .\ngabe liber die Kirchenkasse von Vidhem lässt sich offenbar nicht von der unmittelbar vorangehenden Notiz trennen. vielmehr ist auch diese jenem Laurentius zuzuschreiben. der demnacb an der Kirche von Vidhem tätig gewesen sein muss, worauf aucb die Bezeichnung Dyakn hinweist. und zwar, wie man im allgemeinen annimmt, vermutlich als deren Priester.-^ Die Notiz beziiglich der “ .SGL I 1 ff; .SLL V XI ff. Beckman, .Studier till västgötalagarna.s historia 77, iibersetzt diesen Satz folgendermassen: Der Zaun an öders Hof soli durch jene von Olofstorp gepflegt werden. jedes dritte Jahr (aberi von öder und Laurentius Dyakn zu gleicben .\nteilen und ferner von Gutte Räv. der stets bis zu unscrer Mitte geben soli. SGL 1 294. Brx.KMAN. .Studier till västgötalagarnas historia 76 ff. Der Beinainc Dyakn bat in der F'orscbung zu unterschiedlichen .-Viiffassungen iiber die Stellung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=