RSK 6

nouarrigcr Dissertationen, die xor alleni soziologiseh gepragt waren. In der (ieseliichtswissenseliatt konnte man die Dominanz der statistischen Methoden sehen, und hei den wenigen Rechtshistorikern nahin das Interesse an der Kriniinalitatsgeschichte zu. Die ernetierte l^\amens\ erordnnng aus deni )ahre i9“4 regelte selir detailliert die Sttidienordining und den Studieninlialt der kiinttigen juristen. Schon in der ersten Phase des Studiums sollte der Jurastudent “Kenntnisse von der Cieschichte und der gesellsehaftlichen Bedeutung der Reehtswissensehaft” bekommen. \ ergangenlieit und (legenwart sollten aher nicht nur hesehriehen werden; “Der Student sollte auch verstehen, vvelehen gesellsehaftlichen Nutzen die Rechtsw issenschaft hahen konnte” (Kommissionshericht iiher die Reformder rechtsw issenschaftlichen Studien SpiitmodernerJurist (iut 20 jahre später w urde das |urastudium w ieder reformiert. Die /.ielsetzungen und Strategien der .Vushildung w urden diskutiert und die \ erordnung iilier die iuristischen Ivvamen erneuert. In der \ erordnung giht es heute nur Regeln iiher den Ralmien des Studiums. Die luitscheidung iiher Studienahlauf und -inhalt liegt hei den I'aktdtäten. In den letztenJahrzehnten des 20. Jahrhunderts ist die .\nz.ahl der Beaniten zuriickgegangen, u.a. in der /entralx erwaltung. Auch xvenn man die Befahigungsanforderungen näher untersucht, lassen sich grol.k' N'eranderungen feststellen. Indix iduelle und organisationshezogene I'ahigkeiten sind heute xvichtige Stiehxvorte. Dazu xverden Leistungs- und \eranderungsfahigkeit soxvie Internationale Kompetenz hetont. In der .\ushildungspolitik und in der .Vusxvahl derJuristen - oh imöffentlichen oder prix aten Sektor - sind sehr klar “managerialistische” d'endenzen zu sehen. \ or allem xverden indix iduelle Idgenschaften hetont soxvie soziale und konmumikatixe I'ahigkeiten erxvartet. 70

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