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rcii I liiucruTUiid. In den pri\ ilogierten Stiidtcn wuren 1767 i6(S Richter. .Vut dein Lande war die .\n/,ahl der Richter wahrscheinlieli ähnlich, so dass in Oaneniark ini späten 18. Jahrhvindert uni Richter an den L iitergerichten tätig waren. In Tahelle -r hringe ich eine Lhersicht iiher die Berufswahl der )uristischen Studenten zw ischen i~6o und uS62.^^ \ I. Z11s a 111 n1 e nfas s11 ng Die |■’:^6er-Verordnung sollte eine formalisierte )uristenaushildung ennöglichen und den ausgehildeten Juristen ein Monopol auf den gesellschaftlicheti (ierichtssektor \erschaffen. Mit der iSzier-Nerordnung wurde dieses Monopol aid den staatlichen \erwaltungssektor ausgehreitet, eine Ihitwicklung in diese Richtung zeichnete sich aher schon in den i74oer-|ahren ah. Beide \ erordnungen stärkten die gesellschaftliche Rrotessionalisierungstendenz. DasJuristengehihnis und desseii professionsethischer Inhalt dokunientieren diese d'endenz. I'.s war indessen ein nur langsani fortschreitender Rrozess und es dauerte lange, ehe die I'olgew irkungen der Aushildungsreforni sich nianitesrierten. L ni 1790 waren alle Richter in den (irtlichen Untergerichten niindestens e.xaniinierte dänischeJuristen. l>st nach 1821 hatten alle neu angestellten Richter, auch in den Lntergerichten, ein cand.)ur.-lk\anien. Olfentlichkeit war in der X’erwaltung ini ahsolutistischen Daneniark und Xorwegen niclit iililich. Odentlichkeit hei den l^\a^lina wurde ledocli als eine rechtliche Sicherheitsgarantie angesehen. /wischen 1744/46 und i“69 hestanden insotern aher .\usnahnien tiir die Adligen und die unstudierten tlänischen Juristen. 24 JETTE K)/ERULFF HELLESEN und OLE TuxEN, Studenteme ved Kobenhavns Universitet 1760-1967, i: Kobenhavns Universitet 1479-1979, III, Kopenhagen 1986, label 45, 388. 191

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