RSK 6

lichc Anordinino Nikolaus 1. bcondor. Die \errrieheiien Protessoreu vvurdcn durch Leure ersetzt, die niehr einnial Jura studierr hatten, daliir abet alien I'orderunuen der Cdiets blind tolgten. An der juristiseben I'akultat berrsebte nun die Atinospbäre des Paukens. i(S24 erweiterte sieb die Wirkung des Statuts der Lni\ ersitiit Moskau auf die Unix ersität Petersburg. Im .\nscbluss daran wurde der Lebrstubl fiir das jmsitix e Reebt in zwei Peile geteilt: fiir russisebes Reebt und tiir n'Miiisebes Reebt. Seit dieser /eit beginnt die Ptddikation des Studienjirogrannns tiir jede I'akultiit, wo niebt nur d’itel und Linfang (in Seniesterwoebenstunden) der Kurse autgefiibrt waren, sondern aueb Literatur, an die sieb Protessoren und Studenten balten sollten. I lier sind einige Peisjiiele: Der Dekan der pbilosopbiseb-juristiseben I'akidtiit Professor Lodi) unterriebtete a) Naturliebes Reebt anband des Buebes xon Martini: De lege naturali positiones (Wien, 1782); b) Stralreebt anband der vSebrift \on I'euerbaeb, die Lodi) ins Russisebe iiberset/.t batte; e) Olfentliebes Reebt und \ (ilkerreebt aidiand des Lebrbuebes \on Martini: Positiones de jure ei\ itatuin et gentium. Professor Sebreider tinterriebtete a) rinnisebes Reebt anband eigener Sebritfen; b) (iesebiebte des nimiseben Reebts anband der .\rbeit \ on Sebweppe: Rinnisebe Reebtsgesebiebte und Reebtsaltertiiiner (CL'ntingen, i(S22). Professor Bogoljubow unterriebtete russisebes Zivil-, Straf- und Prozessreebt sowie russisebe Reebtsgesebiebte anband eigener Notizen.'' 1S27 wurde der 1 biebste Befebl zuwege gebraebt, die 20 besten Studenten zuin Weiterstudiumnaeb luiropa zu sebieken. Die \orbereitting, in erster Linie in Lremdspraeben, ertolgte an der Lnix ersität Derpt. laner \ on diesen zwanzig Studenten war ein kiinftiger Professor tier juristiseben I'akulriit Kabnikow. (deiebzeitig bereitete Bakigjanski), der damals an der Spitze der /weiten .Vbteilung der Staatlieben Kanzel seiner Majestät stand, gemeinsam mit M..M. Speranskij, dem Leiter dieser .\breilung, 1‘bule der 2oer-/.\ntang der ;oer-|abre den Lntwiirt eines neuenJura-Stu15 GRIGORIEW, S. ^9.

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