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Kjell ä Modéer skiöld als Einleitung zu der geplanten Edition des Seegesetzes veröffentlichen. Aufschlussreiche internationale Ausblicke boten Professor J. Th. De Smidt, Amsterdam und Leyden, der die holländische Seerechtsgesetzgebung vom 16. Jahrhundert bis in die heutige Zeit schilderte, und Professor Götz Landwehr, Hamburg, der in einem umfassend dokumentierten Vortrag iiber seine Forschungsergebnisse zum hanseatischen Seerecht des 16. und 17. Jahrhunderts berichtete. Die Entwicklung des holländischen Seerechts der Ozeantransporte wurde von Professor A. Korthals Altes, Utrecht, dargestellt, und zwar auf der Grundlage von Arbeiten zum heutigen positiven Seerecht. Dass Regeln des schwedischen Seegesetzes von 1667 auch in anderen Rechtssystemen rezipiert worden sind, ergab sich aus zwei Vorträgen zum dänischen und norwegischen Recht. Universitätslektor Inger Dubeck, Kopenhagen, wies in ihremVortrag nach, dass die prozessualen Zuständigkeitsvorschriften in das Dänische Gesetzbuch von 1683 (4-8-1) iibernommen worden sind. Sie berichtete iiber die dänischen Spezialforen fiir Seerechtssachen und insbesondere auch iiber das Zustandekommen des Seeund Handelsgerichts in Kopenhagen um 1680. Professor Erling Selvig, Oslo, ging in einer Studie iiber die beschränkte Reederhaftung imSeegesetz von 1667 auf Quellenprobleme ein und vertrat die These, die bekannte Abandonregel in der französischen Seerechtsordonnance von 1681 habe das schwedische Seegesetz zumVorbild. Die Professoren Kurt Grönfors und Jan Sandström, beide Göteborg, behandelten in ihren Vorträgen zwei seerechtliche Institute aus historischer Sicht. Grönfors erörterte die Haftungsregeln fiir den Seetransport von Kapitel 15 des Skeppslegobalk bis zu den Hamburg-Regeln von 1978. Er wies vor demHintergrund der Entwicklung von Technik und Handel nach, dass die im Gesetz von 1667 zu findenden Regeln iiber verschuldensunabhängige Haftung jetzt im geltenden Recht wiederkehren. Sandström verglich die Partenreederei des Gesetzes von 1667 nach Ausgestaltung und Funktion mit der Partenreederei, wie man sie später und bis in die heutige Zeit findet. Sandström vertrat die These, dass sich die Partenreederei der Konstruktion nach nicht grundsätzlich geändert habe, aber durch das Entstehen neuer Bedurfnisse nach und nach modernisiert worden sei. In ergänzenden wissenschaftlichen Mitteilungen gingén Professor Erik Anners auf die Rechtsstellung des Lotsen in der Zeit um das Seegesetz von 1667 und Professor Kjell Å Modéer auf den Katalog der Auktion von Hendrick de Moucherons Biichersammlung aus dem Jahre 1664 als rechtshistorische Quelle ein. Wissenschaftlich war das Symposium ein Erfolg. Die Leitung des Instituts fiir rechtshistorische Forschung hat deshalb beschlossen, die Vorträge zur Ergänzung der geplanten Gesetzesedition zu veröffentlichen. 4

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