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SiGURttUR Lindal 174 lassen. Dennoch kann man sagen, daB die isländischen Juristen gemeinhin historisch interessiert sind und rechtshistorischer Stoff in Darstellungen des geltenden Rechts insbesondere auch in Lehrbiichern verhältnismäBig breiten Raum einnimmt. Auf dem Gebiet der isländischen Rechtsgeschichte waren viele Aufgaben: Eine allgemeine Revision der gesamten älteren Geschichte, die wie schon gesagt Gegenstand mancher Bemiihungen war, und eine Untersuchung der Rechtsgeschichte der neueren Zeit, die gröBtenteils allzu gering erforscht ist.

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