RS 29

die höchsten gerichte und rechtliche zeitgeschichte: ausgangslage thodische Sackgasse und stellten an das Material historische Fragen. Dadurch erhielten sie Antworten auf die Frage welche Kontinuitäten von den Rechtsordnungen des Kaiserreiches und von Weimar in dieNS–Zeit wiesen. Auch trat das Spezifikum der Umformung des Rechts nach 1933 durch bloße Neuauslegung hervor. Den Durchbruch brachten dann die immer drängender werdenden Fragen der Studenten in den siebziger Jahren. So etablierte sich allmählich das Fach„Rechtliche Zeitgeschichte“, für das in Frankfurt sogar der erste eigene Lehrstuhl in der Bundesrepublik geschaffen wurde.65 Vorwiegend galt dieses neu erwachte Interesse dem Recht der NS-Zeit und seinenWurzeln im Kaiserreich und der Weimarer Republik.66 Ich interessierte mich dagegen für die historische Prägung des Rechts nach 1945.Was war aus älteren Rechtsschichten in unser gegenwärtiges Recht übernommen und was war neu hinzu gekommen? Zunächst habe ich mich dieser Thematik dadurch genähert, dass ich in der führenden Ausbildungszeitschrift für Juristen, der Juristischen Schulung, die Ergebnisse der zeithistorischen Forschungen zu zentralen rechts- und verfassungsgeschichtlichen Problemen der Frühgeschichte der Bundesrepublik Deutschland zusammenfasste und für die Information junger Juristen die rechtlichen Aspekte herausarbeitete. So konnte ich der studentischen Leserschaft die rechtlichen Implikationen der „Stunde Null“,67 von Deutschlands Teilung und seiner Einheit68 sowie das Wiedererstehen eines deutschen Verwaltungsapparats nach dessen vollständigem Zusammenbruch 1945 nahebringen.69 Als Michael Stolleis und ich eine Ringvorlesung am Frankfurter Fachbereich Rechtswissenschaft über das Thema „Justizalltag im Dritten 65 Sichtbares Zeichen für diesen Durchbruch war die Publikation der Bewerbungsvorträge für die Besetzung des Frankfurter Lehrstuhls in dem Sammelband: Juristische Zeitgeschichte–ein neues Fach?, herausgegeben von Michael Stolleis, Baden-Baden 1993. 66 Als Beispiel: NS-Recht in historischer Perspektive. Kollloquien des Instituts für Zeitgeschichte 1981. 67 Bernhard Diestelkamp, Die“Stunde Null“. Juristische Schulung (JuS) 1980, 401 ff., 481 ff. 68 Bernhard Diestelkamp, Deutschlands Einheit–Deutschlands Teilung, JuS 1980, 790 ff.; 1981, 96 ff. 69 Bernhard Diestelkamp, Die Rekonstruktion des Verwaltungsapparats, JuS. 1081, 409 ff., 488 ff. 81

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=