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die höchsten gerichte und rechtliche zeitgeschichte: ausgangslage Großen Rates von Mechelen führte uns in die internationale Gemeinschaft der an der Höchsten Gerichtsbarkeit Europas Interessierten ein. Dazu gehörte auch ein junger Schwede aus Lund. Auf diesen hatte mich mein Lehrer Hans Thieme auf dem Nürnberg-Erlangener Rechtshistorikertag aufmerksam gemacht, weil er über ein mich interessierendes Thema arbeite, nämlich die Gerichtsbarkeit der schwedischen Krone auf deutschem Boden. Unsere intensive Zusammenarbeit an dieser Thematik hatte zur Folge, dass die Fakultät mich zum offiziellen Opponenten bei der Disputation im Promotionsverfahren von Kjell Åke Modéer machte. Seitdem er Professor geworden war, vertieften sich die wissenschaftlichen Beziehungen über Treffen bei Tagungen hinaus durch gegenseitige Besuche unserer Seminare in Frankfurt und Lund sowie ein gemeinsames Seminar in Greifswald. Dem Scheitelpunkt dieser Beziehung, der Verleihung des Ehrendoktors im Jahr 1990, verdankt sich die Einladung zu diesem Symposion, an dem ich leider nicht mehr persönlich teilnehmen kann, sondern nur durch diesen Text vertreten bin. Obwohl die Publikation der „Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451“ erst 1986 einsetzte,22 konnte mein Schüler Friedrich Battenberg schon vorher auf der Grundlage der schnell anwachsenden und in einer Kartei erfassten Quellennachweise grundlegende Untersuchungen zur Substruktur des Gerichts wie „GerichtsschreiberamtunddieKanzlei am Reichshofgericht“23 oder die „Hof71 22 Urkundenregesten (wie Anm. 5) Bd. 3 (Die Zeit Rudolfs von Habsburg 1273-1291), bearbeitet von Bernhard Diestelkamp und Ute Rödel, Köln-Wien 1986. Die ersten beiden Bände konnten aus arbeitstechnischen Gründen erst 1988 und 1994 erscheinen. 23 Friedrich Battenberg. Gerichtsschreiberamt und Kanzlei am Reichshofgericht 1235—1451, QFHG. Bd. 2, 1274. Er ergänzte damit die ungedruckt gebliebene historische Wiener Habilitationsschrift von Hanns Krupicka (später Wohlgemuth), die ich ermitteln und als Bd.1 der neu gegründeten Reihe „Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ zum Druck hatte bringen können: Hanns Wohlgemuth, Das Urkundenwesen des deutschen Reichshofgerichts 1273–1378. Eine kanzleigeschichliche Studie. QFHG. Bd. 1, 1973. Neue Sicht auf das mittelalterliche Königsgericht

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