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part i • supreme courts • bernhard diestelkamp tion der zu erwartender Arbeiten neu gegründete Reihe „Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“. Nicht zuletzt richteten wir gemeinsam Tagungen aus, auf denen wir auch den Austausch mit Historikern und Archivaren pflegen konnten. Das war deshalb wichtig und fruchtbar, weil parallel zu dem Neubeginn in der Rechtsgeschichte auch die Verfassungsgeschichte das Heiligen Römischen Reich neu bewertete. Nach dem absoluten Zusammenbruch des deutschen Nationalstaats im Jahr 1945 sahendieVerfassungshistoriker dieses Alte Reich nunmehr gerade deshalb positiver als ihre Vorgänger, weil sie sich vom Idealbild eines durchsetzungsstarken, zentralen Verwaltungsstaats in der Mitte Europas verabschiedeten. Im Einklang mit der politischen Entwicklung der Nachkriegszeit begannen sie, die lockere Form des Reiches zu schätzen, durch die es sowohl innerlich als auch für seine Nachbarn nicht bedrohlich sondern friedenbewahrend gewirkt habe. Dieses neue Erkenntnisinteresse der Verfassungsgeschichte ließ sie auch die Rolle der Höchstgerichte des Reiches positiver beurteilen. Ihre neuen Kriterien ähnelten den von uns für die Rechtsgeschichte entwickelten neuenAspekten.Wirwolltendie Effektivität und Bedeutung der Höchstgerichte des Reiches nicht mehr an der Zahl der ergangenen Endurteile messen, sondern lenkten die Aufmerksamkeit ebenfalls auf die friedenwahrende Wirkung rechtlicher Verfahren. So kam es zu einem fruchtbaren Austausch mit Historikern wie Peter Moraw, Winfried Schulz und Volker Press und deren Schülerkreisen. Wichtig für die Entwicklung unserer Arbeit waren von Anfang an Beziehungen zu ausländischen Gelehrten, die dieselben wissenschaftlichen Interessen wie wir verfolgten. An erster Stelle ist die Arbeitsgruppe zur Erschliessung der Quellen des Großen Rats in Mechelen zu nennen. Deren Gründer und Leiter, der mittlerweile leider verstorbene Tom de Smidt, begegnete uns jüngeren deutschen Wissenschaftlern mit einer damals in den Niederlanden noch keineswegs selbstverständlichen Unvoreingenommenheit, die uns den Eintritt in den anregenden internationalen Diskurs erleichterte. Ihm sei noch heute für diese Haltung gedankt. Der von ihm und dem Belgier John Gillisen 1973 in Brüssel und Mechelen ausgerichtete Kongress zur 500-Jahrfeier der Gründung des 70

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