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In der Juristenausbildung wurde das Naturrecht mehr und mehr eliminiert. An seine Stelle trat die um so eifriger betriebene „Enzyklopädie des Rechts“. Dieses schon aus dem18. Jahrhundert stammende Fach erschöpfte sich im wesentlichen in einer allgemeinen Übersicht über die Rechtssysteme.Alle anderen nach1835 gelehrten Gegenstände wurden rein positivistisch behandelt. Man wird unter diesen Umständen bezweifeln können, daß genügend Freiraum für eine Rechtswissenschaft bestand, in der sich ein Einfluß Savignys nennenswert hätte entfalten können. Und tatsächlich blieben die Wirkungsmöglichkeiten der Gelehrten infolge der reaktionären Rahmenbedingungen eher beschränkt.92 Ein positiver Befund ergab sich, wie noch zu zeigen sein wird, im wesentlichen auf dem Gebiet der Grundlagen des Rechts. Der Reaktion war es auch zuzuschreiben, daß 1842 für lange Zeit zum letzten Mal Studenten zu ähnlichen Studien ins westliche Ausland geschickt wurden.Nach den europäischen Revolutionen von 1848 wurden die Zensurmaßnahmen verschärft, Auslandsreisen erschwert und die Einfuhr von Büchern verboten.Vorübergehend wurde sogar das Studium von Recht und Philosophie an den Universitäten ganz untersagt.93 Aus diesem Grunde blieben die ersten russischen Juristen, die unter dem Einfluß der deutschen Historischen Schule herangebildet worden waren, für lange Zeit allein bestimmend. Nevolin, Bogorodskij und Ornatskij wurden an die 1833 gegründete Kiever Universität berufen. Hier bekam Nevolin einen Lehrstuhl für Rechtsenzyklopädie und Staatsrecht, Bogorodskij für Staatswirtschaftsgesetze, Ornatskij für bürgerliche Gesetze.Auch die übrigen Stipendiaten wurden zu Rechtsprofessoren ernannt und auf Lehrstühle berufen, die an den Universitäten in Sankt Petersburg, Moskau und Char’kov neu eingerichtet worden waren.An die Sankt Petersburger Universität wurden Kalmykov auf den Lehrstuhl für Rechtsenzyklopädie berufen, Kranichfel’d auf den für Steuer- und Finanzgesetze, Jakov Baršev auf den für russische Straf- und Polizeigesetze. Lehrstühle an der Moskauer Universität bekamen Redkin im Fach Rechtsenzyklopädie und Krylov im römischen Recht, während Sergej Baršev Professor für Straf- und Polizeigesetze wurde. Die verbleibenden drei Absolventen re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 40 92 Torke, Das russische Beamtentum (o. Fn. 40), S. 145. 93 G. Hosking, Russland. Nation und Imperium1552-1917 (dt. 2000), S. 179. 6. Bedeutende Absolventen und ihr späteresWirken

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