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Justinian war sich wahrscheinlich auch bewußt, daß dieVorstellung, es gebe so etwas wie ein corpus iuris, einen in ein Gesetz überführbaren “lebendigen Leib oder Organismus des Rechts”, in der römischenTradition mit den Zwölftafeln verbunden war. Denn der Kaiser nennt die Zwölftafeln ausdrücklich alsVorbild seiner Kodifikation.10 Und angesichts einer anderen in der Einleitungskonstitution der Institutionen auffallenden Entlehnung aus Livius11 wird man auch annehmen dürfen, daß dem Kaiser die folgende Stelle aus Livius unmittelbar bekannt war. o k k o b e h r e n d s 22 L IVIUS, ab urbe condita III 34,6 [anno 451 a.C. ] centuriatis comitiis decem tabularum leges perlatae sunt, qui nunc quoque, in hoc immenso aliarum super alias acervatarum legum cumulo, fons omni publici privatique est iuris.Volgatur deinde rumor duas deesse tabulas quibus adiectis absolvi posse velut corpus omnis Romani iuris. Ea expectatio, cum dies comitiorum adpropinquaret, desiderium decemviros iterum creandi fecit. (Von den Centuriatscomitien sind auf zehn Tafeln Gesetze in Kraft gesetzt worden, die auch jetzt noch, in diesem ungeheueren Haufen übereinander getürmter Gesetze, die Quelle allen öffentlichen und privaten Rechts bilden. - Es verbreitete sich danach das Gerücht, es fehlten zwei Tafeln, durch deren Hinzufügung gewissermaßen der gesamte Organismus des römischen Rechts vollendet werden könne. Diese Hoffnung erzeugte, als sich der Tag der Magistratswahlen näherte, den Wunsch, erneut Dezemvirn [für die Niederschrift von Gesetzen] zu wählen.) 10 Inst. Just. 3, 2, 3a und insbesondere 3b. Nos vero legem duodecim tabularum sequentes. (Wir aber, die wir dem Gesetz der Zwölftafeln folgen). Zu dem interessanten Kontext der Stelle und zur Einordnung der media iurisprudentia, der zwischen Zwölftafelgesetz und Kaisergesetzgebung stehenden produktiven Jurisprudenz durch Kaiser, vgl. meine oben Anm. 6 zitierte Abhandlung S. 284-286. 11 In der constitutio “Imperatoriam” § 2 heißt es von der Vollendung der Pandekten: opus desperatum quasi per medium profundum euntes caelesti favore iam adimplevimus (die Aufgabe, an der man verzweifeln konnte, haben wir, gewissermaßen mitten durch eine abgründige Meerestiefe hindurchschreitend, mit himmlischer Hilfe erfüllt).Verwendet ist hier das mächtige Bild von Livius 31, 1, 5, der in seiner Darstellung bis zum Ende des zweiten punischen Kriegs gelangend angesichts der wachsenden Stoffülle (die Rem in praesenti non minimam adgredimur, sed in omni paene corpore iuris effusam. (Wir behandeln mit der gegenwärtigen Regelung keine geringe Rechtsmaterie, sondern eine, die nahezu den gesamten Rechtsorganismus durchdringt.)

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