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d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 183 toren, sogenannte Quellen für Sachregeln.67 Der flexible Rechtsquellenbegriff zeigt sich also darin, dass beideVerfasser sich einer völlig eigenen Begriffsbildung bedienen, um all das Material, das sie als relevante Faktoren in der Rechtsbildung/Rechtsanwendung betrachten, miteinzubeziehen. Die Relevanz des Gesetzes stammt nicht von einer selbstverständlichen absoluten Überordnung a priori.68 Eine gewisse Art von Material auf französische Weise aus rein normativen Gründen formell unter eine Bezeichnung wie source de droit (Rechtsquelle) oder autorité (Hilfsquelle) einzuordnen, wird daher bedeutungslos. Im folgenden soll die französische Rechtsquellenlehre näher beleuchtet werden, im besonderen wie diese vomVersuch des Code civil, die Rechtsbildung und Rechtsanwendung zu teilen, geprägt wurde. Die Quellenauswahl folgt einem einfachen Prinzip. Die meist repräsentative Quelle für die, zu einem gegebenen Zeitpunkt allgemein anerkannte, Auffassung sollte sich in den großen Gesetzeskommentaren zum Code civil finden.69 Die Auswahl umfasst ein Kommentar des 19. und vier Kommentare des 20. Jahrhunderts. Aus moderner Zeit stammen zwei allgemein bekannte einleitende Lehrbücher. Die französische Rechtsquellenlehre weist einen dogmatischen Charakter auf. Ein französi67 Quellen zuSachregeln sind 1. Gesetzesbestimmungen; 2.Aussagen inVorarbeiten (förarbeten); 3. Rechtspraxis; 4. Sitte; 5. unter Juristen vertretene Auffassungen; 6. nicht spezifische juristische Überwägungen. Handhabungsbestimmungen sind all jene Arbeitswerkzeuge, die Juristen anwenden, um denWert und die Autorität von Sachregeln zu beurteilen, z.B. Auslegungs- und Ergänzungsprinzipien. 68 “Die Idee über denVorrang des Gesetzes wird mit weniger weitgehenden Ansprüchen verbunden. Die Gesetzgebung kann als eine autoritäre Lösung von bestimmten wichtigeren und typischen Konflikten angesehen werden, eine Lösung, welche weiterentwickelt werden kann und dessen Prinzipien auf nicht geregelte Fragen überführt werden kann. Eine derartige Betrachtungsweise sollte natürlich sein in einem Land mit geringer systematischer Gesetzgebung wie Schweden.“, Strömholm, supra n. 35, s. 335. 69 Der Ausdruck “allgemein anerkannt” bedeutet, dass die Kommentare als autoritär in der Frage der Sichtweise auf das Verhältnis des Gesetzes zu übrigen Rechtsquellen verstanden werden sollen, welche dieVerfasser an übrige Juristen vermitteln wolllten. iv. de r französ i sche rechtsque llenbeg ri f f

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