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European Legal History 179 schrittweise umgesetzt. Aber immer noch gibt es Grenzcn in den Köpfen, teils als Sprachgrenzen, teils als Summe der Vorurteile fiber die „anderen“. Dab dies imLaufe der Zeit fiberwunden wird, bin ich sicher, zumal wenn es gelingt, wie heute in Stockholm, aus den meisten Ländern Europas Rechtshistoriker zusammenzurufen: aus den nordischen Ländern, aus USA, aus Leuven, Wien, Paris, Llorenz, Barcelona und Lancaster. Das ist ein wirklich ermutigendes Zeichen. In diesem Sinne möchte ich mcinen Dank auch an die Olin-Stiftung fur rechtsgeschichtliche Lorschung richten. Sie ist als schwedische Institution entstanden, abcr sie wirkt heute weit nach Europa hinein. Schon dab sie dieses 50-Jahres-Jubiläuni nicht als lokales Ereignis feiert, sondern uns Nicht-Schweden dazu einladt, zeigt, dab nicht nur die schwedische, sondern auch die europäische Rechtsgeschichte auf einemguten Weg ist.

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