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European Legal History Curriculum fest verankert. Auch in Osterreich sieht es fur die Präsenz der Rechtsgeschichte noch relativ giinstig aus. In beiden Ländern sind die Rechtshistoriker amUnterricht imgeltenden Recht meist nicht beteiligt; ihre Stellung leidet darunter offenbar nicht, imGegenteil. Ahnlich ist es in Spanien und Portugal, wenn auch dort die rechtsgeschichtliche Forschung weniger institutionell gesichert als von der Initiative einzelner Persönlichkeiten abzuhängen scheint, etwa dem unvergessenen Francisco Tomas y Valiente-^. Der Austausch insbesondere der italienischen Rechtshistoriker mit den Spaniern und Portugiesen, aber auch mit alien tibrigen europaischen Kollegen ist intensiv - was natiirlich auch daran liegt, dab die „Nordisti“ gerne nach Siiden fahren. Die Franzosen nehmen an diesem europäischen Austausch weniger intensiv teil; aber es gibt höchst interessante Forschungszentren in Montpellier, Lille, Rouen und vor allemin Paris. DieJuristischen Fakultäten in Frankreich haben ein auf das positive Recht ausgerichtetes Studienmodell. Rechtsgeschichte kommt dort nur am Rande vor, und entsprechend sind die Rechtshistoriker stärker in der Forschung präsent als es in der Lehre erscheint-^. Geht man von Frankreich in das französisch- und flämischsprachige Belgien sowie in die Niederlande, dann zeigt sich ein ganz anderes, lebhaftes Bild: Line immer noch Starke Forschung und Lehre des römischen Rechts, einschlieblich des mittelalterlichen und frtihneuzeitlichen ius commune, intensive landesgeschichtliche Arbeiten zur Rechtsgeschichte und enge Kontakte zumfranzösischen, englischen und skandinavischen Rechtskreis. Schlieblich England und Schottland; Beide nunmehr auch politisch wieder unterscheidbare Länder mit verschiedenen Rechtsgeschichten. Die Zuordnung der „legal history“ bzw. „new legal history" zu bestimmten Fakultäten bzw. Curricula spielt nicht die auf dem Kontinent so wichtig genommene Rolle. Der fiir antike Rechtsgeschichte qualifizierte Forscher kann sich dort auch Department fiir Altertumswissenschaften finden, der Rechtshistoriker des Mittelalters im Department ftir Geschichte. Die Ausbildung im geltenden Recht kann in England ohnehin nicht ohne Rtickgriff auf Präjudizienketten, Gewohnheitsrecht und ungeschriebenes Verfassungsrecht geschehen. Trotz dieser unterschiedlichen Lagen der juristischen Curricula in den Rechtskulturen der europäischen Länder gibt es gemeineuropäische Faktoren, die fiber kurz oder lang zu einer Veränderung der Perspektiven zwingen werden. Der Latein- und Griechisch-Unterricht schwindet generell dahin. Die Welt des Humanismus versinkt. Neue Sprachen, Naturwissenschaften und neue Medien sind erfolgreich im Verdrängungswettbewerb um den knappen Platz, der zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr fur die Vermittlung des Orientierungs- und Handlungswissens der nächsten Generation bleibt. Vor allem F. Fomas y Valiente^ Manual de Historia Del Derecho Espanol, Madrid 1979 u.ö. Vgl. auch den Bericht von Carlos Petit in diesem Band. Hierzu Philippe Cocatre-Zilaien in diesem Band. 175

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