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Carl Josefsson die Frage nach der Bedeutung der Geschichtlichkeit des Rechts bzw. der Auffassung des Rechts als organisches, gewachsenes System auf. Dartiber hinaus hebt er die Bedeutung der Rechtswissenschaft fiir die Rechtsbildung hervor. Nach der Ausfiihrung der Grundgedanken Savignys (II.) werde ich einige Grundziige der gemeinschaftsrechtlichen Methoden privatrechtlicher Integration behandeln (III). Schliefilich soli die Problematik der Gewährleistung innerer Rechtseinheit im europäischen Privatrecht infolge der Wirkungen des Gemeinschaftsrechts diskutiert werden. Dies wird unter Einbeziehung der Grundgedanken Savignys geschehen und schlielk dabei die Erorterungeiner „organischen“ Methode der Umsetzung von Richtlinien ein (IV). 70 II. Savigny Der Versuch, die konkreten, praktischen Lösungen Savignys gegenwärtig wiederzuverwerten, wäre sicher fehlgeleitet.*-^ Die weitere Darstellung konzentriert sich dementsprechend auf seine Grundgedanken in methodologischer Hinsicht. Bei einer Studie dieser Grundgedanken wird deutlich, dalJ die Frage nach der inneren Rechtseinheit ein roter Faden imRechtsdenken Savignys ist. Der Schliissel seiner Denkweise findet sich in den erkenntnistheoretischen Grundlagen. Diese sind hier erster Ansatzpunkt (1.). Die Verwendung des erkenntnistheoretischen Fundaments tritt bei seiner Erklärung der Entstehung des Rechts (2.1-2.2) sowie der Abfassung der rechtswissenschaftlichen Methodenkonzeption (2.3—2.6) hervor. DemVerständnis Savignys von der Rolle der Gesetzgebung als Rechtsquelle wird weiter Aufmerksamkeit gewidmet (2.7). Imfolgenden werde ich seine Auffassung zur praktischen Lösung der Aufgabe der Herstellung innerer Einheit erörten (2.8). Schliefilich werde ich - zur Anregung der Diskussion iiber die gegenwärtige Problematik — seine Grundgedanken zusammenfassen. 1. Die erkenntnistheoretische Grundlage^^ Savignys Konzeption von Recht und Rechtswissenschaft spiegelt die philosophischen und erkenntnistheoretischen Errungenschaften seiner Zeit wider. Fiir seine Vorstellung von innerer Rechtseinheit hat dieser theoretische Kontext zentrale Bedeutung. Als Hintergrund der Problematik werde ich zunächst in aller Kiirze den einschlägigen rechtsphilosophischen Entwicklungsgang beSiehe hierzu Schulze, Reiner, Gemeineuropäisches Privatrecht und Rechtsgeschichte, in; Miiller-Graff (Hg.) Gemeines Privatrecht in der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden, 1993, S. 71 ff, (81 ff). Grundlegend dazu Riickert Joachim, Idealismus, Jurisprudenz und Politik bei Friedrich Carl von Savigny, Ebelsbach, 1984 und Sandström, Marie, Die Herrschaft der Rechtswissenschaft, Lund, 1989.

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