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Paolo Cappellini wenn man die Bcnutzung dieses Begriffs nicht noch immer als von der universellen Sparkasse konfisziert ansehen möchte). Eine nicht moderne Neuiiberdenkung - weder ,modern‘, noch, darauf sei achtgegeben, ,antimodern‘ (oder ,postmodern*), da es sich ja um ,verfeindete Briider’ handeln wiirde, die jedoch alle ihren bereits sicheren unci fest umschriebenen Platz imTextbuch der modernen Verfassung haben, welche man ändern musste - beider soeben aufgezeigter Profile wiirde weit fiber die Grenzen hinausgehen, die wir uns hier gesteckt haben. Einige der soeben erlauterten Erklärungsansätze können sich aber dennoch in der Perspektive eines weniger oberflächlichen Verständnisses der internationalen juristischen Diskussion als niitzlich erweisen. Diese Ansätze sollen die Griinde des fast zwanghaft Zweideutig zu nennenden Gharakters des Individuumbegriffs (und des Individualismus) sowie seine innere Verbindung mit dem Religiösen (nicht unbedingt imkonfessionalen Sinne) und der juristischen ,Ur‘-spähre ans Licht bringen, ohne die von der Anthropologie herkommenden Indikationen zuriickzuhalten. Wie bereits scharfsinning - bei der Bearbeitung der Analysen von Ernst Troeltsch in anthropologischer Perspektive, die auch fähig war vergleichend die religiösen und sozialen Erfahrungen des Orients miteinzubeziehen - bemerkt wurde, konstituiert sich die Individualität als Wert innerhalb religiöser Traditionen - wie eben gerade dem Ghristentum (richtig also auch die Intuition Hegels nach dem die unendliche Rolle der Subjektivität in der Geschichte eben gerade auf dieses zuruckgefuhrt werden mub), aber auch dem Buddismus (S. C. Kolm) - die den Glaubenden und Teilnehmer am religiösen Befreiungsprozeb als „Individuum-in-Beziehung-zu-Gott“ sehen. Wenn wir uns, aus ganz offensichtlichen Griinden, auf die Erstere der beiden Religionen konzentricren, können wir daraus, wie es Troeltsch ausdriickt, „einen absoluten Individualismus und einen absoluten Universalismus“ in Beziehung zu Gt:>tt schlulUolgern. Aber die Menschen, die Individuen-in-Beziehung-zu-Gott sind, und die in dieser Beziehung die menschliche Gleichheit, Freiheit und Briiderlichkeit begriindet finden, sind auch Menschen die, im weberschen Sinne, verstanden haben, daE die Entfernung gegentiber der sozialen Welt notwendige Bedingung fiir individuelle geistige Entwicklung ist. Aus ihrer Kondition des Verzichts auf die Welt ergibt sich sofort die Relativicrung des Lebens in der Welt: sie sind nämlich, in ihrer Qualitat als Verzichtende, Träger der moralischen und spirituellen Individualität als höchsten Wert, in Opposition zur Gesellschaft - zunächst heidnisch, dann christlich - die als solche niemals aufgehört hat holistisch zu sein, oder sich selbst und ihre sozialen Bindungen als absolut vorrangigen Wert darzustellen. Das Individuum-als-Verzichter ist also, um sich ganz klar auszudrticken, ein „individu-hors-du-mondc‘'‘' (L. Dumont), das eine Beziehung der Spannung - welche im Ursprung absolut nicht im „Andern der Welt“ besteht, wenn dieses auch daraus erwachsen kann 4

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