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KjELI, Å. MODfiER Isak Sven Landtmanson [1829—1901], Professor fiir Rechtsgeschichte in Uppsala, ging ebenfalls von dieser konstruktiven historischen Methode aus.*^’ Zu dieser Zeit begannen die engen Kontakte zwischen deutschen und schwedischen Rechtshistorikern. 108 5.4. Rechtstheorie Auch aus rechtstheoretischer Sicht ist die Methode Jherings in Skandinavien analysiert worden, und zwar besonders von dem Norweger Francis Hagerup [1853—1920], der in seinembahnbrechende Aufsatz imersten Heft der nordischen Tidsskrift for Rettsvidenskab im Jahre 1888 die Hauptlinien der neueren Rechtswissenschaft darstellte. In diesem Artikel akzeptierte Hagerup Jherings konstruktive Methode.’’ Er kniipfte fast exegetisch an Jherings theoretische Arbeiten an und schrieb mehrmals: „Ihering selbst hat geschrieben . . .“. Hagerups Artikel zeigt die Rezeption der Ideen Jherings nach seiner Wende und eine demonstrativ kritische Einstellung gegeniiber der älteren rechtswissenschaftlichen Schule, wie sie von Anton Martin Schweigaard repräsentiert wurde. Zugleich distanzierte sich Hagerup aber auch von Jherings historischcr Konstruktion;’^ die konstruktive Methode könne nur vompositiven, lebenden Rechtsstoff ausgehen.’'’ Hagerup reagierte zudem kritisch auf die strikt dogmatische Schule, die Jhering in „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz“ die „Begriffsjurisprudenz" nannte. SchliefJlich war Hagerup auch kritisch gegeniiber der Bedeutung einer philosophisch-staatswirtschaftlichen (soziologischen) Theorie der Rechtswissenschaft. „Ihering hat selbst in einem recht treffenden Bild die Gegebenheiten der [Rechts]wissenschaft charakterisiert als eine Anatomie oder Statik der Rechtsforschung, die soziale Theorie dagegen als ihre Physiologie oder Dynamik“.’^ Die Rechtswissenschaftler suchten neue Arbeitsbereiche in der Praxis. Fredrik Stang suchte in seiner Arbeit iiber die Rechnungslegung im praktischen Rechtsleben nach rechtlichen Lösungen mit dem Ziel zu lernen, wie Rechtsregeln sich in aktuellen Gesellschaftsformen entwickelten.’^ Der Aufsatz Hagerups war insoweit von besonderer Bedeutung, als er als erster in Skandinavien diese beiden Hauptlinien der modernen Rechtswissen- ” I. S. Landtmanson, Svensk rättshistoria i utlandet. Karl v. Amira, Altschwedisches Obligationenrecht. - In: Upsala Universitets Årsskrift 1883, Juridik. I. ’’ Stig Jorgensen, a. a. O., S. 123. Uber die negative Reaktionen auf den Aufsatz unter der älteren norwegischen Juristcngeneration: Johs. Andenars, Francis Hagerup. — In: Store Navn i norsk retsvidenskap, Oslo 1973, S. 38 f.; Jörgen Dalberg-Larsen, Et gensyn med en klassiker. Francis Hagerups „Nogle ord om den nyere retsvidenskabs karakter" i historisk og aktuel belysning. - In: TfR 1988, S. 9 f. Hagerup, Nogle ord omden nyere Retsvidenskabs Karakter, TfR 1888 S. 27. Hagerup, Nogle ord, S. 58. Carl Jacob Arnholm, Fredrik Stang.In: Store Navn i norsk retsvitenskap, Oslo 1973, S. 37.

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