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Jhfringsrhchtsdfnkkn als hlrausi ordlrung... 3. die indirekte durch mittelbare Beeinflussung uber andere Rechtswissenschaftler (und ihre Arbeiten), aut dieJhering direkt Einflufi genommen hatte. Zuni Teil hat diese Einteilung schon der bisherigen Forschung zu Grunde gelegen. 97 2. Die Lage der Forschung Es ist seit langem bekannt, da(? Jherings Rechtspositivismus fiir die Entwicklung der skandinavischen Rechtswissenschaft und des skandinavischen Rechtslebens ganz allgemein und auch im 20. Jahrhundert eine grofie Rolle gespielt hat. StigJorgensen hat 1969 die Bedeutung Jherings fiir die neuere skandinavische Rechtslehre geschildert.'^ In seinemApen^'u spricht Jorgensen von einer unmittelbaren und einer mittelbaren Beeinflussung. Es gibt eine Generation von skandinavischen Rechtsgelehrten zwischen 1890 und 1920, die direkt an die Werke Jherings ankniipften. Als repräsentative Beispiele fiir diese unmittelbare Beeinflussung nennt Jorgensen u. a. Francis Hagerup und Oscar Platou in Norwegen, Viggo Bentzon in Dänemark und Osten Undén in Schweden. Jorgensen geht auch auf die mittelbare Beeinflussung ein und legt dar, daB Vilhelm Lundstedt, ein prominenter Vertreter der schwedischen UppsalaSchule, mit den Arbeiten Jherings intimvertraut war und daB Lundstedt und die Uppsala-Schule sich eigentlich nicht nur an den Philosophen Axel Hägerström anlehnten, der gemeinhin als ihre Zentralgestalt gesehen wird, sondern dab die Ideen dieser Schule teilweise auch von deutschen und amerikanischen Rechtsgelehrten - namlichJhering und Roscoe Pound — stammten. Die Begriffe „Zweck und Funktion“ wurden nach Meinung Östen Undens in der schwedischen rechtswissenschaftlichen Literatur dank Jherings aufgenommen und damit auch die praktische Dimension der rechtswissenschaftlichen Theorie. Es war eine neue Rechtswissenschaft, die an die Wirklichkeit ankniipfte - d. h. eine Art von Realismus.’*^ Karl Olivecrona, der Jherings Rechtspositivismus und dessen Gegner analysiert hat,'*^ hat festgestellt, dab der Rechtspositivismus ä la Jhering von zwei Seiten kritisiert wurde: einerseits von jenen, die die Wiederbelebung der Naturrechtslehre vertraten, und andererseits von denen, die die Willenstheorie selbst kritisierten. Die Wertungsfreiheit, die in den Sozialwissenschaften um 1900 hervorgetreten war, und die Lehre des Uppsala-Philosophen Axel HägerStig Jorgensen, a. .i. O., S. 113 It. I-'olke Scliniidt, Jlierings Tradition im schvvedisclien Sachenreelit. Wieacker-Wollselilager (Hrsg.), Jherings Krbe, S. 206 tt. Karl Olivecrona, Jhenngs Rechtspositivismus im Lichte der heutigen Rechtswissensclialt. - In: Wieacker-Wollschlager (Hrsg.), Jherings Frbe, S. 165 ff.

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