RS 15

66 erneuertes anthropologisches oder politologisches Modell definieren will, welches man heute, mit erfolgreichem und verbreitetem Ausdruck nicht unkorrekterweise ,possessiv individualism* nennen kann,^^ aber um das sich in verschiedenen Zeiten Theologen der neotherischen, prähumanistischen und humanistischen Strömungen bemvihen; die zweite, wenn sie auch einige (und wir werden das in Kiirze sehen) Vorwegnahmen in einigen theoretischen Vorlagen bereits im 16. Jhdt. hat, beginnt kontinuierlich und beschleunigt erst wesentlich später, besonders mit der grofien pandektistischen Reflektion des 19. Jhdts. zu fliefien, als auf der Nachbildung des inzwischen seit langem definierten anthropologischen Modelles ein vollstandiges und konsequentes juristisches Modell gezeichnet wird, und das neue Eigentum von der wertvollen Zeichnung im Album der Juristen zur Substanz einer organisatorischen Ordnung des täglichen Lebens wird. 13.) In allerneuester Zeit ist von seiten einiger junger italienischer Juristen der essentielle Unterschied zwischen mittelalterlicher Zugehcrigkeit und moderner Zugehörigkeit hinterfragt worden, wobei die Aufmerksamkeit sich auf die Exklusivität zentrierte, auf das grundsätzlich exklusivrechtliche Wesen der letzteren, ius ceteros excludendi?^ Friiher richtete man traditionell den Blick auf die Unbeschränktheit, d.h. auf die Varietät und Intensität der dem Eigner zugeschriebenen Macht. Unserer Meinung nach sind wir in der einen wie der anderen Hypothese auf einem unsicheren Untersuchungspfad: das modeme Eigentum kann nicht darin bestehen, mehr Absolutheit oder Exklusivität zu sein. Wir sind einfach noch auf quantitativem Gebiet, weil das Eigentum stets und in alien Kontexten ein Minimuman Absolutheit und Exklusivität bedeutet, andernfalls ist es kein Eigentum. Selbst das dominiumutile der mittelalterlichen Werkstatt besteht aus einer gewissen Machtskala und einer Dosis Exklusivität, noch kann man auf dieser Ebene die Trennungslinie zwischen dem dominus utilis und demunvergleichlich verschiedenen qualitätiv unterschiedlichen modernen Eigner finden. Diese Linie, wenn sie existiert, kann nur an seine Natur ankniipfen, sich auf seine verwobene Konstitution beziehen. Und tatsächlich ist es der konstitutive Aufbau des Rechts, der die Unterteilung in zwei verschiedenen kulturellen Universen signalisiert. Das mittelalterliche Eigentum ist so sehr eine komplexe und zusammengefiigte Wesenheit, dal? es sogar unpassend scheint, dieses Singular zu benutzen: so viele autonome und unmittelbare Mächte iiber die Dinge, nach den DimenVomTitel, gegliickt aber auch ins Schwarze getroffen, einer Arbeit von C. B. Macpherson, The political Theory of Possessive Individualism— Hobbes to Locke (1962). So von Cesare Salvi in seinem Band fiber ,Le immissioni industriali' (1979) und von Oberdan Tommaso Scozzafava in der breiten Untersuchung iiber ,I beni e le forme giuridiche di appartenenza' (1982).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=