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41 Trösten Sie sich. Wir haben weder Intention den Kadaver der alten Isolierung zu exhumieren noch in die Fallgrube des Formalismus zu stolpern. Wir wollen lediglich die unabdingbare Wahrheit des Rechtshistorikers, seines Metiers, seines wissenschaftlichen Bewufitseins fordern, eine Identität auf die allein seine intellektuelle Zugehörigkeit und soziale Niitzlichkeit gegriindet ist. Er hat, wie schon gesagt, die Pflicht, nicht zu vergessen, dafi das Juristische ins Soziale eingebunden ist, aber er hat die Pflicht, — gleicher Intensität — dieses Juristische in seiner Spezifität zu rekonstruieren. Auf unser Gebiet zuriickkommend, bedeutet juristischer Eigentumsbegriff nicht genereller, sondern spezifischer Begriff, der sich an das Innere des Rechtsuniversums wendet. Dieses Universum ist weder ein Luftgebäude noch ein rethorisches Bollwerk der Juristen, es ist ein Bild der Gesellschaft, von der es jedoch keine globale und indifferenzierte Realität widerspiegelt, sondern einige historisch gestiitzte Werte, die im Lichte eines Alphabetes und einer Grammatik interpretiert werden, die eine wahrhaftig technische Darstellung bilden. Das Eigentum der Juristen ist ein qualitativ anderes ,quid' als das der Ökonomen, nicht weil dieJuristen es änders denken, sondern weil sie aus dem komplexen und komplizierten Knoten des Eigentums bestimmte Aspekte auswählen und andere nicht, das Eigentum der Juristen ist in erster Linie Macht iiber Sachen, während das Eigentumder Ökonomen hauptsächlich Reichtum, Gewinn von den Sachen ist. Und wenn sich ungerechtfertigterweise ohne Vorsicht und ohne Respekt fur die objektive Individualität der einen und der anderen die zwei Parteien sich vermischen, ergibt sich ein obskurer und zweideutiger Diskurs, der auf wissenschaftlicher Ebene niemandemniitzt. Hier eine Seite eines Wirtschaftshistorikers, der mit einigem Unbedacht die Grammatik der Juristen handhabt: »parlando di proprietä privata, intendiamo tenere presente piu Paspetto economico che quello strettamente giuridico; riteniamo cioé di poter definite come proprietä tutte le forme di possesso pieno ed esclusivo della terra, anche se quest’ultima é gravata da vincoli ed oneri, che, a rigore, dovrebbero rendere impossibile la trasformazione del semplice possesso in un vero e pieno rapporto giuridico di proprietä.".''' Ein Satz ohne Konsequenz, da er undifferenziert ökonomische und juristische Begriffe vermischt, während er vorgibt, eindeutige Linien eher von der einen als der anderen her zu ziehen und der seitens eines Juristen nur einen Kommentar verdient: eine Grammatik richtig benutzen heifit, ihre Regeln zu kennen und anzuwenden und nicht Termini und Begriffe aufs Geratewohl oder unangemessen aufzusagen. Die juristische Dimension ist weder esotherisch noch zuriickhaltend, sondern verlangt vom Bearbeiter, ein jahrhundertealtes epistemologisches Statut voraussetzend, jenes bestimmende Instrumentariumin den Händen zu haben, das dutch eine konsolidierte wissenschaftliche Tradition geschärft ist. F. Cazzola, La proprietä terriera nel Polesine di S. Giorgio di Ferrara nel secolo XVI, Mailand 1970, S. 6.

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