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32 tät der Zukunft unterworfen und mit Absolutheit gezeichnet. Das Institut statt gesellschaftlicher Verdichtung (Koagulation) riskiert stets ein Modell zu werden, Verkörperung der höheren Giiltigkeit, der Gipfel des Ausdrucks einer Suche nach dem sozialen Wohl. Im Inneren des abgeschlossenen Universums der Zugehörigkeit ist die Gefahr immanent, von einem schweren Archetypus konditioniert zu werden. Betrachten wir ftir einen Moment unser Motto im Gegenlicht. Das Eigentum und die Eigentiimer: ein, zumindest in der gewöhnlichen italienischen Wissenschaftssprache merkwtirdig zusammengestelltes Singular und Plural, das, wenn nicht in Opposition, so doch in offen dialektischer Funktion steht. Ein durch das ,Plural‘ gedemiitigtes und verarmtes Singular, das aber nicht im ersten aufgeht, ein Plural, das seinen ganzen Bedeutungsinhalt nur in der Konfrontation mit dem Singular gewinnt. Ein Institut also, dessen Relativität man unterstreicht, die aber immer eine unvollendete Relativität bleibt, weil das Plural stets dem Singular Rechnung trägen mufi, weil iiber diesen Eigentiimern stets der Schatten des Eigentums liegt. Innerhalb des Zugehörigkeitsuniversums hat sich in der Möderne - besonders in der Reflektion und der Praxis des 19. Jhdts. - ein einzigartiger juristischer Archetyp gebiidet, den wir, zumbesseren Verständnis und in Anbetracht einer späteren, präzisen Spezifizierung als napoleonisch-pandektistisch bezeichnen können, eine Bezeichnung des Eigentums also, nicht nur in der individuellen Aneignung gelöst, sondern in der Aneignung von absolut machtzentrierten Inhalten. Wir sind mit diesem Archetyp, der noch immer auf unseren Schultern lästet, auf dem Grunde eines ausfiihrlich charakterisierten Trichters, von dem wir nichts Allbekanntes iiber seine Entstehung sagen. Gehen wir im Geiste zuriick zu den Bindemitteln, die aus einem Institut das kompakte Modell gemacht haben, das wir kennen. Es lebt im Sozialen, griindet jedoch im Ethischen, es schwimmt imJuristischen, fischt jedoch im Intrasubjektiven, dank der klaren Arbeit des biirgerlichen Gewissens, das, von Locke ausgehend, jedes dominium rerum auf das dominiumsui baut und das Eigentum an den Dingen als äufiere, qualitativ identische Manifestation jenes intrasubjektiven Eigentums sieht, das jedes Ich von sich selbst und seinen Talenten hat, ein absolutes Eigentumalso, weil es mit der natiirlichen Berufung des Ich korrespondiert, sich zu erhalten und zu stärken. Mit anderen Worten haben wir es mit einem’Mein‘ zu tun, das, wie wir später sehen werden, untrennbar mit dem,mir‘ verbunden ist und sich unvermeidbar verabsolutiert. Dies ist das Ergebnis einer unharmonischen und ausschlielslich anthropozentrischen Anschauung, die der gut bekannten kulturellen Tradition folgt, die die Aufforderung der heiligsten Texte antiker religiöser Tafeln die Erde zu beherrschen und sich Dinge und niederes Getier untertan zu machen, ubertreibt und damit die Unsensibilität und Verachtung fur die nicht-menschliche Realität legitimiert und heiligt.

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