RS 15

161 von Edmund R. Leach hingewiesen. Insbesondere die letzteren haben nicht nur dazu beigetragen, die Ethnologie auf strukturalistischer Grundlage in den Arbeitszusammenhang der modernen Kommunikationsforschung zu integrieren. Sie haben dabei vielmehr auch die zentrale Stellung des Symbolbegriffs und der ,,Logik symbolischer Zusammenhänge” hervortreten lassen. Diese wenigen Stichworte können hier nur ein reichhaltiges wissenschaftliches Umfeld andeuten, das sich der Germanistik eröffnen wiirde, wenn sie sich ihrem alten Feld der rechtshistorischen Symbolforschung mit Blick auf neuere Fragestellungen und Anstöfte aus der Ethnologie zuwenden wiirde. 2. Fiir einige andere Bereiche zeichnet sich möglicherweise schon weitergehend ab, dafi der Germanistik in rechtsethnologischen Arbeitszusammenhängen entwickelte Denkmodelle Anregung bieten könnten. Ebenfalls nur beispielhaft sei hier noch kurz auf zwei Ansatzpunkte hingewiesen. Der eine bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen fur eine Reihe der Verkehrsformen zwischen einzelnen und Gruppen (in herkömmlicher Terminologie die ,,Privatrechtsgeschichte”), der andere auf die politisch-sozialen Strukturen des Zusammenlebens (die ,,Verfassungsgeschichte”). a. In der erstgenannten Flinsicht hat die Rechtsethnologie insbesondere seit Mauss und Malinowski, in der deutschsprachigen Literatur seit Thurnwald den Gedanken der Reziprozität ausgebildet.^^ In der neueren Diskussion hat er sich weithin aus vereinfachenden Spekulationen fiber anarchisch-egalitäre Urzustände gelöst. Sozialwissenschaftliche Betrachtungsweisen haben ihn in den Zusammenhang gesellschaftlicher Steuerungsmechanismen gestellt und unter Gesichtspunkten wie Verhaltenserwartung und Reduzierung abweichenden Verhaltens präzisiert.^^ Dariiber hinaus hat er sich in Hinblick auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Reziprozität^^ und deren Einbettung in verschiedenartige Gesellschaftsverhältnisseerheblich differenziert. Seine Fortentwicklung versetzt ihn insbesondere in die Lage, die Wechselseitigkeit eines Sozial- und Rechtsverhältnisses auch dann zu beschreiben, wenn diese E. R. Leach^ Rethinking Anthropology, 1961; ders.. Anthropological Aspects of Language, in: E. Lenneberg (Hrsg.), New Directions in the Study of Language, 1964 (dt: Neue Perspektiven in der Erforschung der Sprache, 1972); ders. (Hrsg.), The Structural Study of Myth and Totemism, 1967, dt.: Mythos und Totemismus, 1971. E. R. Leach, Kultur und Kommunikation. Zur Logik symbolischer Zusammenhänge, 1978 (zuerst engl. 1976). Zur Begriffsentwicklung und -bedeutung H. Ritter, Art. Gegenseitigkeit, in: J. Ritter (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophic III, 1974, Sp. 119 ff. Fiir andere mehr C. Sigrist, Regulierte Anarchie, 1967 (Neudr. 1979), S. 115 u.ö. Vgl. etwa die Unterscheidungen bei M. Sahlmgs, Stone Age Economics, 1972 (Neudr. 1974), S. 185 ff. So schon angesichts der tiefgreifenden Unterschiede etwa zwischenJägergemeinschaften und agrarisch produzierenden sefihaften Gesellschaften; vgl. mit Bezug auf Sahlings (Anm. 97), Wesel, Friihformen (Anm. 1), S. 86 ff., 322 f.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=