RB 44

ZWEITER TEIL Die freie Fakultät „Die organische Vereinigung, durch die die einzelnen Wissenschaften zu einem Ganzen zusammengehalten werden und wodurch eine jede von ihnen ihre wahre Bedeutung, ihren rechten Platz und ihren bestimmten Wirkungskreis erhäll, ist das Produkt des gemeinsamen Lebens der Wissenschaft . . . Die menschliche Einrichtung, deren Zweck es ist, dieses Leben zu pflegen . . . mufi folglich die organische Vereinigung der Wissenschaft und deren darauf beruhende gegenseitige Stellung als heilig ansehen und sich mit strengster Sorgfalt danach fiigen. Wenn infolge von willkiirlich angenommenen Prinzipien oder zur Erreichung von gewissen oberflächlichen Zwecken . . dies nicht geschieht, sondern die organischen Verhältnisse der Wissenschaften von der Einrichtung fiir deren Pflege mehr oder minder gekränkt oder vergewaltigt werden, so dafi diejenigen, die eine gemeinsame Grundidee haben und hierdurch ihre rechte Bedeutung erhalten, voneinander losriicken und dagegen diejenigen, die durch ihre nächsten Prinzipien zueinander in Opposition stehen, zu einer gemeinsamen Tätigkeit gezwungen werden; so mufi ein solches Verhältnis notwendig zur Folge haben, dafi die Wahrheit, die sich durch die totale Zusammenfassung der Wissenschaften mitteilen soil, verdunkelt wird, oftmals bis hin zu dem Grad, daE die sich in vielfaltigen haEerfiillten Kämpfen auflösende Liige an deren Stelle auftritt und die Veredelungskraft, die die Wissenschaftspflege bestimmt ist, auf die Gesellschaft auszuiiben, gelahmt wird oder in eine Tätigkeit iibergeht, die Zweifel, Hochmut, HaE und Zwietracht erzeugt. « I Israel Hwasser (1833} Der Streit der Fakultäten „Gesetzwidrig“, erklärte Immanuel Kant in der Schrift Der Streit der Fakultäten, „ist ein öffentlicher Streit der Meinungen, mithin ein gelehrter Streit entweder der Materie wegen . . oder blofi der Formwegen, wenn die Art, wie er gefuhrt wird, nicht in objektiven Griinden, die auf die Vernunft des Gegners gerichtet sind, sondern in subjektiven, sein Urteil durch Neigung bestimmenden Bewegursachen besteht, um ihn durch List (. . .) oder Gewalt (Drohung) zur ' Hwasser, Israel, Omfacultetsinrattningen och det academiska studium (Uber die Fakultätseinrichtung und das akademische Studium), S. 200 f.

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