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113 „Wie die Sache jetzt steht, besitzen und beherrschen wir diesen Stoff nicht, sondern wir werden von ihmbestimmt und getrieben nicht wie wir wollen. “ 18 Mit diesem Satz driickt eine emanzipierte Vernunft ihre Unzufriedenheit, von willkurlichen Zwecken im Stoff beherrscht zu werden, anstelle eine selbständige Bestimmung der Erkenntnis abzugeben, aus. Die Parallellen zur Kritik Kants an den schulphilosophischen Definitionen der metaphysischen Aufgabe sind offenbar: „Bisher nahm man an, alle unsere Erkenntnis miisse sich nach den Gegenständen richten Sowohl die problematische Lage der Metaphysik wie auch der Rechtswissenschaft und deren niedriger Rang wurde offenbar durch die falsche Grundannahme fiir die wissenschaftliche Tätigkeit verursacht.^° Zweckpluralismus in Verbindung mit der Vielfalt des Stoffes fiihrten zu Anomalien und inneren Streitigkeiten und machte eine disziplinierte Entwicklung zur wissenschaftlichen Form unmöglich. Deshalb mufite, nach Kant, das Interesse des Wissenschaftlers durch eine Revolution des wissenschaftlichen Geistes, von der Scheinwelt des Objektes - des Stoffes -, zu den allgemeinen Voraussetzungen der Erfahrung der menschlichen Vernunft wechseln. Der hinreichend bekannte Passus, in dem Kant die Bedeutung dieser Revolution der philosophischen Reflexion beschreibt, lautet wie folgt: „Man versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der Metaphysik damit besser fortkommen, dafi wir annehmen, die Gegenstände miissen sich nach unserer Erkenntnis richten . . Durch die philosophische Neuorientierung der sogenannten ,,kopernikanischen“ Wende wurde das apriorische Element des Wissens von dem erkenntnistheoretischen Objekt ins Subjekt versetzt. Die wissenschaftliche Vernunft hatte sich, durch die Konstruktion einer selbständigen erkenntnistheoretischen Position, von der Vorherrschaft und demTreiben einer Vielfalt oppositioneller und zufälliger Ziele, die im historischen Stoff verborgen waren, befreit. Erst die Bestimmung der Wissenschaft - die Vernunft an sich - ermöglichte eine Aufteilung des fiir das Wissen wegweisenden möglichen Zweckes in einen inneren, wissenschaftlichen Zweck und sonstige, von demwissenschaftlichen Interesse aus definitionsmäfiig äufieren, Zweck. Von diesemeinzigen inneren Ziel her war es möglich, eine wissenschaftliche AaO. S. 68. Siehe weiter Die Grundgedanken, S. 19. Vgl. Wilhelm, Walther, Zur juristischen Methodenlehre im 19. Jahrhundert, S. 24. Kant, aaO. S. 21. Siehe Savigny, Vom Beruj, S. 68; „Darauf griinden sich alle Klagen iiber unsern Rechtszustand, deren Gerechtigkeit ich nicht verkenne, und daher ist aller Rufen nach Gesctzbiichern entstanden". Kant, aaO. S. 21.

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