RB 44

DRITTER TEIL Die freie Rechtswissenschaft „Das erste Streben eines jeden, der die positive Wissenschaft eines Rechts und des Staats selbst als ein Freier begreifen will, mufite dieses seyn, sich durch Philosophie und Geschichte die lebendige Anschauung der späteren Welt und der in ihr nothwendigen Formen des öffentlichen Lebens zu verschaffen: es ist nicht zu berechnen, welche Quelle der Bildung in dieser Wissenschaft eröffnet werden könnte, wenn sie mit unabhängigem Geiste, frei von der Beziehung auf den Gebrauch und an sich behandelt wiirde. « 1 Friedrich WilhelmJoseph vort Schellittg (1803) Die emanzipierte Vernunft in der Rechtswissenschaft Es war, konstatierte Immanuel Kant imVorwort zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, der Mangel an wissenschaftlicher Grundlage zur Bearbeitung der Metaphysik, der den niedrigen Rang und beklagenswerten Zustand verursachte. Zu der Zeit, als dieses Werk zuerst herausgegeben wurde - 1781 - bedeutete eine derartige Feststellung eine niederschmetternde Kritik der Einstellung und Gestaltung des Faches. Nach Auffassung Kants war die Metaphysik durch den Mangel an Wissenschaftlichkeit auf den Punkt abgesunken, wo aufreibende Streitigkeiten die Entfaltung des Wissenschaftsbereichs lahmlegten. Damit drohte der Metaphysik ein endgiiltiges Ende ihrer Existenz als selbständige akademische Disziplin. Diese Verwandlung der Metaphysik in ,,ein Kampfplatz endloser Streitigkeiten" konnte nur verhindert werden, indem man der Disziplin eine spezifische wissenschaftliche Formgab; dadurch sollte die Entfaltung des Wissensgebietes in „den Heeresweg der Wissenschaft" geleitet werden.* Durch das Analysieren einem Disziplin der es bereits gelungen war einen wissenschaftlich sicheren Weg einzuschlagen, wiirde es nach Meinung Kants möglich sein, die wahre Aufgabe der Metaphysik endgiiltig zu definieren. Eine fiir den metaphysischen Bereich spezifische Methode sollte danach deren Wissenschaftsgehalt garantieren und die Tätigkeit, die innerhalb des Umfeldes der Disziplin betrieben wurde, sollte die äufieren Kriterien der Wissenschaftlichkeit aufzeigen, so- ' Schelling, Methode des akademischen Studiums, S. 315. - Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 18, vgl. S. 15.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=