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83 dem, was ihr selbst erspriefilich oder nachteilig sein diirfte, nicht hinreichend belehrt werden wiirde.« 41 Es ist offenbar, dafi die verschiedenen Klassen von Fakultäten unterschiedliche Funktionen im Parlament der Gelehrsamkeit hatten: die oberen Fakultäten hatten die Verteidigung äufierer Interessen zur Aufgabe; die philosophische Fakultät behielt sich ihrerseits das Recht vor, ausgehend von den Forderungen der Wissenschaft ihre Kritik hervorzubringen. Dieses stellt die Natur des gesetzwidrigen Streits der Fakultäten dar. Aus Kants Schrift geht hervor, dafi diese Funktionsaufteilung zwischen den Fakultätsklassen sich auch in der akademischen Methode widerspiegelt. Innerhalb der Grenzen der philosophischen Fakultät beabsichtigt man mit dem Studium, die Fähigkeit zu philosophischer Reflexion zu verbessern. Im Relief zu den Ubungen, die zum Ziel hatten, den Studenten in die Lage zu versetzen, wissenschaftliche Tätigkeit zu betreiben, zeigte Kant auf das grofie Gewicht, das man in den oberen Fakultäten gewöhnlich auf die Fähigkeit, mit Hilfe des Gedächtnisses eine Fiille von empirischem Stoff einzufangen und festzuhalten, legte. Diese im Grunde entgegengesetzten Prinzipien fiir die akademische Ausbildung schufen noch einen sichtbaren Ausdruck fiir die theoretische Meinungsverschiedenheit, die den Antagonismus zwischen den Fakultäten verursachte. Die kantianisch konzipierte Universität brachte zwei verschiedene Typen von Gelehrten hervor; die eigentlich Gelehrten, die ihre Schulung im Schutz der philosophischen Fakultät bekommen hatten, wurden von Kant in Kontrast zu den Belesenen gestellt - wie z.B. Juristen, Mediziner und Theologen. Diese zwei Klassen von Gelehrten, die untere Fakultät und die oberen Fakultäten,hatten verschiedene Aufgaben, die zusätzlich die grundlegende erkenntnistheoretische Natur des Gegensatzes verdeutlichen. Die Vereinigung von eigentlich Gelehrten wurde von demeinzigen wissenschaftlichen ZusammenschluB, und zwar der philosophischen Fakultät, gebiidet. Die philosophisch Geschulten waren mithin Wissenschaftler, die sorgfältig von den, in den oberen Fakultäten ausgebildeten, Geschäftsleuten, unterschieden werden mufiten: „Von den eigentlichen Gelehrten sind noch die Literaten (Studierte) zu unterscheiden, die als Instrumente der Regierung, von dieser zu ihrem Zweck (nicht eben zum Besten der Wissenschaften) mit einem Amte bekleidet, zwar auf der Universität ihre Schule gemacht haben miissen, allenfalls aber vieles davon (was die Theorie betrifft) auch können vergessen haben, wenn sie so viel, als zu Fiihrung eines biirgerlichen Amts, das seinen Grundlehren nach nur von Gelehrten ausgehen kann, erforderlich ist, nämlich empirische Kenntnifi der Statuten ihres Amts (was also die Praxis angeht), iibrig behalten haben; die man also GeschäftsIcute oder Werkkundige der Gelehrsamkeit nennen kann. Diese, weil sie als Werkzeuge der Regierung (Geistliche, Justizbeamte und Ärzte) aufs Publikum ■" K.int, S. 344 f. ■*’ Be.ichte Kants Definition des Begriffes ..Fakultät", siehe oben S. 67 F'n. 3. 7

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