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als untei’ dor, mit der sie gesolionkt wurden, ware dies iioch kein Beweis dafiir, dass ein kirehlieher Zweck aiif Kosten eines andereu begiinstigt wnrde. Man mnss ja damit reelmen. dass '1’ausehe vielleicht in weitem Uinfange den verschiedenen Zweekbestimmnngen ansgewiesenen Beständen des Doinkirclieneigentnms erfolgt sindd da, selbst die Frage muss aufgeworfen werden, ob das Figentnm der Domkirche von U]>psala in der Zeit vor 1 d44 sclion versehiedenen Zwecken zngewiesen war. Fbenso mnss man mit der ^lögliehkeit reelmen, dass aneh in dem Fall, dass das Domkircheneigentnm nnter bestimmten Zweeken ausgewiesen war, es doch neben diesem Eigentum ein nieht ausgewiesenes, ohne nähere Zweckbestimmung gescheiiktes gab, betreffs dessen erst später bestimmt werden sollte, fiir welehen Zweck es zu verwenden war. Fs konnte dabei natiirlich geschehen, dass dieses Figentnm dauernd fiir einen gewissen Zweck bestimmt wnrde, aber es lässt sich aneh die Möglichkeit denken, dass sein Xntznngsertrag nach einem in jedem einzelnen F'all erfolgenden Besehlnss anf die Zwecke verteilt wnrde, fhr die das Figentnm (ier Domkirche anfznkommen hatte. zwisclum den nnter Anf dem Kontinent kam nach der Verteilimg des domkirclilichen Figentnms aneh eine fiir die Mitglieder des Domkapitels gemeinsame Mensa communis vor, deren Einkiinfte fiir die Kanoniker im allgemeinen bestimmt waren. Hier liegt ein geringfiigiger Rest der nrspriingliclien, einheitlichen Verwaltnng des Domkirehenvermiigens vor.^ Ich möclite aneh, was diesen Pnnkt betrifft, nntersnehen, inwieweit die schwedischen Verliältnisse mit den allgemeinkontinentalen iibereinstimmten oder von ihnen abwiclien. An den iibrigen Domkirehen des mittelalterliclien Schwedens ist fiir die Zeit, die meine Untersnchimg nmfasst, kein (legenstiick zn den im Registrnm enthaltenen Verzeichnissen iiber die \"erm()gensbestände der Uppsalienser Domkirche vorlianden. Das dort erhaltene Qnellenmaterial ist von geringerem Umfang. In- (lessen mnss anf die Fragen, die oben znnächst im Hinblick anf * Meluvre erhaltene I'rkimdeii zeifien, dass solehe Taiisehe inuerhall) (los Kigeiitnins der Demkirelien stattfaiideii. Vgl. iinten z. B. S. 'raascli von Liegenschaften kam im damaligen Reelitsleben hiinfig vor. “ \"gl. Feine, Kirchliclie Reelitsgeseliielite I, S. 177f. 7:i

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