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erwälmt, dass das Domkapitel von Abo den Kry.bisehof von Uppsala davon benaclirielitigt, dass es den Kanoniker Hemming zum Bisehof erwäldt habe nnd iim Bestätigung der A\'ahl ansnelie (DS ,‘1399). Das AValdverfahren wird in der Urknnde folgendei’- mässen geschildert; Nachdem die Domherren sich versammelt liatten, ermahnten sie einander, dass ein jeder bei der bevorstehenden \\"ahl sich Dott vor Aiigen halten und das Wohl der Kirehe seinen eigenen \’orteilen und Brivatinteressen voranstellen solle. Ohne dass danaeh irgendeine Verhandhmg vorgekommen wäre, trat darauf eines der Mitglieder des Kapitels vor und sagte: In nomine sanete trinitatis Ego eligo dominum Hemminggum in episcopum et ])astorem eeelesie aboensis. Sofort erhoben sich alle, gaben einstimmig ihren Beifall zu erkennen und wählten unmittelbar Herrn Hemming zum Bisehof 'vna voee et vno spiritu'. Der Sieherheit halber nahmjedoeh einer der lvant)niker die sog. 'Eleetio per unum' vor, die formel le Proklamation, dass der betreffende Kandidat gewählt worden war, was mit folgenden Worten erfolgte; Ad honorem dei omnipotentis beate marie semper virginis toeiusque eurie celestis Ego elauus eanonieus aboensis nice mea et omnium de ea])itulo dominum hemminggum eoncanonicum meum eligo in nostiann et eeelesie aboensis episcopum et pastorem. Hierauf folgte wie gewöhnlich die Inthronisation des Uewählten und die Kundmaehung der W'ahl. Xaeh dem kanonisehen Kecht sollte dui’eh eine sog. Electio formell kundgetan werden, dass der betreffende Kandidat gewählt worden sei.' Dieser Akt war so wesentlieh, dass ohne ihn das \’erfahren ungiiltig war.- Er hätte jedoeh bei dem in der letztgenannten l^rkunde l)eriehteten ^Vahlverfahren nieht vorkommen sollen, sondern man war der Ansieht, dass er sehon in der hier vorkommenden A\'ahlzeremonie besehlossen liege, bei der alle Wähler ohne vorangegangene Uberlegung zu gleieher Zeit ausgerufen hätten, dass sie ein und dieselbe Person wählten.-' In dem eben behandelten Fall von 'electio per inspirationem’ hat man jedoeh ^•orsichtshalber naehher eine Electio vorgenommen, um ’ ('. äö, ÖS Xde elect. 1 (i. c. 2 1 in \‘ 1 deelect. 1 (1, c. 4in \‘l desent. et reind. 11 14. - \ . WhiKTscHKo, Die l-]lectio c*nininunis bei den kii-chlic-hen tt’ahlen iin Mittelalter, S. 374, 380. ■* V. Wkktschko, a.a.o., S. 380f. 09

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