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101 gani^en, dass das Prinzip H.w.H. den Handel begiinsti^Me in der He^'el anch zweilellos der Fall war. Hier aber scbeinen wir Heispiele dafiir zn haben. dass das 1'eblende Vindikatinnsrecht des kvigeniiiiners hinsichllich anvertraiden Gntes fiir nachteilig eraehtet wiirde — näinlicb in einer Hechtsbiidnng, die von der Absicbt beberrschl wurde, den Znslroin von Kaiillenten zn einein so wiebligen llandelszenlrinn, wie es der Markl war, anznregen, indein man die Positionen der Kauilente als IGgentiimer der zn Markte gebracblen Giiler sehiifzte. Bei der Besprechnng des Reeblslalles Richard of Fnlhain ./. John P^'rancis of Derby wnrde angedenlel, dass der Konflikt zwischen den inlervenierenden Dienern iind dem Glänbiger imter dem IGnflnss des Instituts »foreign attachment» entschieden worden sei. Dieses Institut, durch welches einem Glänbiger ermiiglicht wurde, IGgentum in Anspruch zu nebmen, das sich im Besitz eines Verlrauensmannes des Schuldners heland, unter Hinweis darauf. dass das fragliche Gul dem Schuldner gehörte oder dass der Inhaher selhst dem Glänbiger verschuldet war, ist fiir das hier behandelle Thema von hesonderem Interesse. Denn hei Anwendung desselhen bestånden grosse M()glichkeiten fiir Konflikle zwischen IGgenlumern und Gläubigern. Angenommen, dass das vom Gläubiger in Anspruch genommene Gul nichl dem Schuldner gehörle, sondern dem Vertrauensmann selhst. Oder angenommen. dass das Gul einem gänzlich unbeleiligten Drillen gehörle. In diesem lelzleren P''alle wurde gerade die Frage des Vindikationsrechles eines IGgentiimers hinsichllich anveiiraulen Gules, das von einem Gliiubiger fiir Schuld in Anspruch genommen war, auf die Spitze gelriehen. lilin jelzt zugängliches Quellenmaterial aus den Londoner Gerichlen in der Zeil 1208—1487 zeigt auch, dass wSireiligkeiten dieser Art zum Gegenstand einer hesonderen Regehmg gemachl worden sind.' Das fragliche Material ermöglicht es auch. was ' H. 'riioinas Kdilion von Pri)l()ki)lk‘ii. MenioraiidtMi und HriofcMi von I.oiuioner (Jericlilon. Die Iktilion uintasst die .lahre 12t)8—ld()7 imct l.CJd— 1487. Die in den .laliren 1924—1941? erseliienene Edition 1‘us.sl anf einer .\ns\vahl; Thoina.s (IV S. \’lli gibt an, zalilreiche kurze Aufzeichniinj'en n.a. l)etref'fend reeords of small debi actions* ausgeschlossen zu haben. Das Material erlaubl also in der Regel keine .Sehlussfolgerungen iiber die lliiufigkeit beisj)ielsweise von .Streiligkeilen nin anvertraules Gul. Dass das Institut

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