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12 In einem abschlieBenden Kapitel wird die Rechtsentwicklung in den Schweden dutch den Friedensvertrag zuerkannten Provinzen wahrend der Konsolidierungsphase der schwedischen Herrschaft von 1648 bis 1657 dargestellt. In einer einem Einleitungsabschnitt wird die auBenpolitische Entwicklung in Schweden wahrend dieser Zeit (Kap. 7.1.) und dann die Entstehungsgeschichte der Tribunalsorganisation und die ersten Tätigkeitsjahre des Gerichts geschildert (Kap. 7.2.). Organisation und Verfahren des Tribunals werden vor dem Hintergrund der vorhandenen Entwiirfe und Ausgaben der Tribunalsordnung diskutiert.®° Danach geht die Darstellung uber auf die Entwicklung des territorialen Rechtswesens in Pommern (Kap. 7.3.1.), Bremen-Verden (Kap. 7.3.2.) und Wismar (Kap. 7.3.3.). Als Quellen standen hierfiir im wesentlichen dieselben wie fiir Kapitel 4 zur Verfiigung; auBerdem ist in Kap. 7.3.2. aus dem Niedersachsischen Staatsarchiv „Rep. 5 a: Schwedisches Archiv“ verwendet worden. Eine Darstellung der Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone in Deutschland wahrend des 17. Jahrhunderts ware unvollständig, bliebe die rechtswissenschaftliche Fakultät in Greifswald als Personalreservoir fur die Provinzgerichte und als Spruchkollegium unbeachtet. In einem Exkurs in Kapitel 8 wird deshalb insoweit die Stellung und Bedeutung der Greifswalder Fakultät vor dem Hintergrund einer Analyse des Archivs der Fakultät im Universitätsarchiv Greifswald dargestellt.^^ Hier soil in erster Linie ermittelt werden, in welchem Umfang die Fakultät im Verfahren der Aktenversendung von den Gerichten der schwedischen Krone ausgenutzt worden ist. Die Stellung der Greifswalder Fakultät als Spruchkollegium ist bisher völlig unerforscht. Andere Juristenfakultäten in Deutschland sind während der letzten Jahre untersucht worden.^- Erich Molitor beklagte schon in seinem zwei Jahrzehnte alten Expose iiber die Greifswalder Fakultät,**'^ daB ihre Spruchtätigkeit noch unerforscht sei; allerdings war bisher das Archivmaterial nicht zugänglich. Zusammenfassend gesagt soil diese Arbeit die rechtspolitischen Aspekte der Beziehungen Schwedens zu den deutschen Provinzen aus dem Blickwinkel des Gerichtswesens behandeln. Eine erste Frage ist dabei, ob die schwedische Regierung iiberhaupt an Einwirkungen auf die RechtsentwickModéer, SZGerm 91 (1974) S. 192 f. Zu diesem Archiv Modéer, SZGerm 91 (1974) S. 193 f. ®- Dber diese Darstellungen bcrichten Gerhard Schmidt in der Zeitschrift fiir die gesamte Strafrechtswissenschaft 79 (1967). S. 835 und Engelbert Klugkist in der Juristenzeitung 1967 S. 155 ff. — Seit diese Berichte erschienen sind, hat u. a. die Helmstedter Fakultät eine eigene Darstellung erhalten; Alois Schikora: Die Spruchpraxis an der Juristenfakultät zu Helmstedt. Göttingen 1973. Die Greifswalder Juristenfakultät. Festschrift zur 500-Jahrfeier der Unlversität Greifswald am 17. Oktober 1956. II. S. 9. 93

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