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10 daB der StrafprozeB im Erzstift zu Beginn des 17. Jahrhunderts in einem Aufsatz von Erich Weise angesprochen worden ist. Auch Stadtmonographien iiber Bremen und Stadegeben Auskunft iiber die Rechtsentwicklung. Fiir das Stift Verden hat Adolf Siedel 1914 eine Abhandlung der alteren Verwaltungsverhaltnisse vorgelegt.'* Eine t)bersicht iiber das ungedruckte Material zu den Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone in den deutschen Provinzen hat der Verfasser bereits anderweitig veröffentlicht."® Dieses Material ist fiir die vorliegende Arbeit nur teilweise ausgeschöpft worden. Der Umfang sei hier zusammen mit einer Obersicht iiber die Disposition der Arbeit kurz angegeben. In einem Kapitel 2 werden allgemein die MaBnahmen der schwedischen Krone zur Erlangung der Kontrolle iiber die Gerichtsbarkeiten in den Provinzen geschildert, die Schweden vor dem Eingreifen in den DreiBigjährigen Krieg zugeschlagen wurden. Diese MaBnahmen werden vor ihrem allgemeinen provinzpolitischen Hintergrund dargestellt. Sowohl dieses Kapitel als auch Kapitel 3 iiber die Rechtsentwicklung in den deutschen Provinzen vor der schwedischen Machtiibernahme griinden sich weitgehend auf friihere Forschung. Fiir einige Abschnitte war eigene Primarforschung erforderlich, beispielsweise die Darstellung der Entwicklung des pommerschen Prozesses (Kap. 3.1.2.2.) und des Fiskalsamtes (Kap. 3.1.2.3.); beide Abschnitte bauen im wesentlichen auf eine Analyse der pommerschen Hofgerichtsordnung von 1566/69 und des ungedruckten und von der Forschung bisher unbeachteten Stettiner Visitationsbescheides von 1613.®“ Die Entwicklung während des DreiBigjährigen Krieges bis 1648 wird in Kapitel 4 dargestellt. Fiir dieses Kapitel ist Archivmaterial des Reichsarchivs in Stockholm, des Stadtarchivs Stralsund und des Staatsarchivs Stade ausgewertet worden. An gedruckten Quellen wurden Bogislaff Philip von Chemnitz’ historiographische Arbeit iiber die Kriegsjahre und Max Bärs Quellenedition zu Pommern während dieser Zeit verDas „Edikt in Zauberei-Sachen" von 1603 und seine Anwendung durch den Richter Luder Bicker zu Altluneberg. Stader Jahrbuch 1950 S. 35. '• Wilhelm von Bippen: Geschichte der Stadt Bremen. I—III. Bremen 1892—1904. ” Hans Wohltmann: Die Geschichte der Stadt Stade. 2. Auflage. Hamburg 1947. ‘® Untersuchungen iiber die Entwicklung der Landeshoheit und der Landesgrenze des ehemaligen Fiirstbistums Verden (bis 1586). Diss. Gottingen 1914. — Vgl. auch Ch. G. Pfannkuche: Die ältere Geschichte des vormaligen Bistums Verden. 1830. Die jiingere Geschichte des vormaligen Bistums Verden 1834. "* Modéer, SZGerm 91 (1974) S. 190 ff. Abschrift in RA: Pommeranica vol. 491. Königlichen Schwedischen in Teutschland gefuhrten Krieg. I—IV. 1648, 1653, 1855—58.

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