RB 24

155 Nach dem Stockholmer Waffenstillstand zwischen Schweden und Brandenburg vom 14. Juli 1641 nutzte die Stadt Stettin ihre Mittlerstellung fiir Handelsbeziehungen aus. Im September 1642 wurde der Stadtsekretär Friedrich Pascovius nach Stockholmgeschickt, umbei der Vormundschaftsregierung Klagen vorzubringen, die unter anderem Forderungen nach dem anderen Teil der Stadtjurisdiktion und damit nach völliger Befreiung von fiirstlicher Mitwirkung enthielten. Pascovius wies unter anderem darauf hin, daB Bogislav XIV. einen Vertrag iiber eine Abtretung seines Anteils an der Jurisdiktion verfaBt habe, der aber „durch des Keyserl: Einquartirung, darauf erfolgte Kriegsungelegenheit und deB frommen Fursten absterben“ nicht verwirklicht worden sei. Vor allem betonte Pascovius, daB der Fiirst schon seine Mitwirkungsrechte in anderen Stadtjurisdiktionen iibertragen hatte und daB die Appellation noch immer an das Hofgericht ging, dutch das also die „Oberjurisdiction“ beim Landesfiirsten verbleibe. Pascovius’ Schreiben war ein „Kurtzer bericht wegen des Stadtgerichts in Alten Stettin“ beigelegt, in dem er nachwies, wie wenig einbringend das Amt des fiirstlichen Richters fiir die schwedische Krone sei. Die Einkiinfte aus Sporteln, Strafgeld usw. hätten kaum 100 Reichstaler betragen. Dieser Betrag miisse dem jährlichen Lohn des SchultheiB gegenubergestellt werden. Seit 1630 hätte die Stadt der schwedischen Krone groBe Zuschiisse dutch Darlehen, Unterstutzung der Truppen und Kontributionen geleistet. Diese Leistungen hätten die Treue der Stadt gegeniiber Schweden bewiesen.^®^ Am 21. August 1643 reichte Pascovius ergänzend ein Nebenmemorial ein, in dem er nachwies, daB Stralsund von der schwedischen Krone erhebliche Vorteile gewährt worden seien und daB Stettin Schweden gegeniiber seine Treue dutch „so trew geleisteten Assistenz“ bewiesen habe, und versprach, „auch obiges alles bei denen bevorstehenden algemeinen Friedenstractaten mittelst gewisser eviction zum erwiinschten Ende bringen helffen“.^”^ Dieses Versprechen zukiinftiger Hilfe bei den Friedensverhandlungen in Osnabrvick, bei denen die Stadt wegen ihres Einflusses auf die Landstände eine wichtige Rolle spielen konnte, diirfte fiir die Entscheidung der Vormundschaftsregierung von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. Die Antwort der Regierung erging am 27. September 1643, zu einer Zeit, als die Vorbereitungen fiir die Friedensverhandlungen in Osnabruck begonnen hatten.^®^ Der Stadt wurde die Ubernahme der herzoglichen Mitwirkungsrechte im Scabinat gestattet. Im Gericht sollten zukiinftig ein Stadtrichter und 11 Schöffen tätig sein. Die schwedische Krone behielt sich jedoch die Obergerichtsbarkeit vor und die Rechte, die sich aus der RA: Pommeranica vol. 483. RA: Pommeranica vol. 483. .105 Odhner: Politik Schwedens S. 88 f.

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