RB 14

164 (it‘.selzgel)un;^'sarl)eit dann ja genaii dasselbe I’rteil bt'trel'l's der Zusalzaulzeicliiuingen. die iiber Eidsclnviir sowohl in B 09 als auch in B 58 vorhanden sind. Der Unterschied ist, dali der b]id.sehwnr des VästgtVfarechts nieht in den nr.spriingliehen (iesetzeslext hineingenonnnen worden ist. vor allein aber, da6 die Anlzeichmingen in B 59 iilter sind als ÖgL. wiees in B 50 vorliegl.'-’* Daraiis ergibt sich aber zwangsliinlig der SehlnO. da(3 bei heiitiger Kennlnis nnseres LandschatIsreebls nnsere älleslen bekannlen Kidsehwuraid'zeichnnngen in B 59 vorliegen. Mithin kiinnen es ebensogut die Weslgiiten gewesen sein. die Magnus Birgersson dureh irgendeinen ihrer Gesetzessprecher oder Bisehcil'e die IGdseh\vnrgeselzgel)nng vorgesehlagen haben, nnd man braneht also nicht den ()stgöten die Khre dal'nr znznsehreiben. Ain wahrseheinliebsfen ist, daO die Ansarbeiliing in der gleiclien Weise. wie es bei der ^5)rbereifiing des Landreehts der Fall war, (lurch eine Kommission oder einen .\iisschu6 vorgenommen worden isl iind dal.l sowohl Westgiiten als auch Ostgiiten daran beleiligl waren. llierfiir spricht der Umsland, dab in den beiden ^’ersionen des ^’gL sowie im ()gF im groBen imd ganzen die gleiche Bedigierung vorkommt, während sie in dem Bechl der ,Sveahinder eine viillig andere ist. .\us den oben angegebenen Griinden kann also B 59 als ein privates „Rechtsbuch“ gelten, das t'olgende Teile umt'aBt: das alte Becht in \hi.sterg()tland vor Birger .lari, Bischof Brynjot's ^'erordnung, ein kurzes Referat fiber Birgers Ih'brecht und seine h'riedensgesetze, Richterregeln, die auf eine iiupiisitorische ProzesBfuhning seitens der Richter hindeuten.'**’ die Veränderung beziiglich des Diebstahlvergehens, sowie die Fidschwnrbestimnumgen, die auf dem llerrentag von Alsiu) angenommen wurden, h'rgiinzungen (lurch neues Recht sind also vorgekommen, und das Bnch hat stets seine Akiualiliit liewahrt, l-2s hat das Recht \histerg()tlan(ls enthalten, wie eine Privatperson es aufgefaBt hat, ohne besondere Systematisierung. Das Recht gemäB B 58 enthält dagegen gerade soldi ein systematisiertes Recht, dadurch daB die Aufzeichnungen in B 59 in den Gesetzestext eingefiigt wnrden.:50n Ist B 59 gegen Dieselhe .\iiffassiing bei Westm.xn a.a.O. ‘202. <0 VsjL IV; 12.

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