RB 11

66 f'ezeigf, dass es f'iir eiii solches Gelöbiiis koine Belej^e von gerin^^- ster Tragfähigkeit gibt. Aber anch mit Hinblick aiif spätero kide anlässlich der Krönnngen von 1216. 1272 und 1308 hat sich —in unterschiedlichein Ansmass —ergeben. dass die Helege keino eindentige Interpretation zulassen. In keinemdieser I'iille ist es inögbell gewesen. in nnwiderlegbarer Weise das Vorkoinmen eines ausdrucklichen Abalienationsgelöbnisses nachzuweisen. Allen Schlussen c silentio oder in Analogie zu den Hischol'seiden ist init Skepsis zn begegnen. Nicht einmal in den Fällen. wo es offensiehtlich ist. dass ein Abalienationsverbot bekannt nnd von der kiiniglichen Gewalt anch anerkannl war —was zweil'ellos I’iir das Jahr 1308 nnd mit einem gewissen Mass an Wahrscheinlichkeit auch schon fiir 1272 gilt —, ist man zu der Annahme berechtigl. dass dieses in den Eiden selbst eine Spur hinterlassen babe. Zwischen Hischofs- und Königseid besteht ein wesentlicher Unterschied. der das Vorkommen des Abalienationsverbots im ersteren weit natiirlicher erscheinen Hisst als im letzteren: in den Hischol'seiden hat Krone nicht enliinssern. Der Könif’ lial>e l)ei seiner Kröniing gescliworen. sicli ihrer nicht zn enlledigcn iind eventuell bereits geschehene Ahalienationen zii widerrufen. Aus dieseni Grunde halte er die Privilegien aiis der vveltlichen Hechtsprechung niclit Itewilligen können. aiif die die Kirche Anspruch erlielte. und diese Anspriiche seien eine ausgesprochene rsurpation. Pierre de ('.uignieres arguiuentiert unter Hinweis aid' Dist. 10 des Dccrctuin Grdtiani |aa() 117 fl. Die Krone lial nuninelir eine Jurisprudenz. und zwar eine kanonistisch Itegriindete und motivierte. Geht man von dieser Tatsaclie aus, so erscheinf ein Hinweis auf den Krönungseid ganz natiirlich. — Pierre findet indessen in dieser Frage Widerspruch seitens des Priesters Roger, des kircldichen .Sprectiers, der zwar Punkt fiir Punkt fiber den Inhalt des Kids berichlet. jedoch entschieden bestreitet. dass dieser etwas fiber die Kntiiusserung von allein der Krone zukoninienden Rechten ausgesagt babe laaO 145 I’l. Die Reobachtung verdient Interesse, dass das vom .Sprecher des Königs als Inhalt des Kids Angefiihrte von seiten derer bestritten wird, die den König gekrönt haben und somit eigentlich wissen durften. was der Kid enthalten hat. Deshalb muss es als zweifelhaft angesehen werden. inwieweit der llinweis auf den Krönungseid seitens der königlichen Partei wirklicb einen realen Hintergrund hat. Kr liisst sich ebenso gut durch ein dringendes Interesse an besoiulers gewichtigen .Argumenten sowie durch die Möglichkeit erkliiren. sich diese ■Argumente mit Hilfe kanonistisch geschulter Rechtsgelehrter im Dienste des Königs gerade da zu holen, wo sich diese Denkweise und ausgestaltete Rechfsregeln, die sich in (jbereinstimmung damit befinden, am frfihsten bclegen lassen. nfimlich im kanonischen Recht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=