RB 11

170 Hei der Inlerpretation dieses Abschnitts zu letzter Klarheit vorzudringeii. will kaimi möglich erscheinen. Die Sehwierigkeiten koiizenlrieren sich vor alleni aiii' die Worte de illis. In rein sprachlieher Hinsieht diirfte sich das aiif all das bewegliche Eigentuin lieziehen kiainen. das die Priester in einein Inventdriiim zu verzeichnen batten.**- Ms ist ot'tenbar nicbt niehr die Frage davon. Iininol)ilien zu veräussern. Bei einer solehen Lesuni^ wiirde das Statut den Priestern also unbegrenzte Vert’ugungsl'reibeit iiber all dieses Kigentinn eingeräiunt haben. Aus saehlichen (iriinden aber muss eine solebe Interpretation verworfen werden: selbstverständlich kann man niebt damit rechnen, dass eine derart weitreichende I'reiheit ins Auj^e I'el'asst gewesen ware, zumal darin eine Liberalisieruni' ^^egenuber den Vorschriften läi^e. die sich ant' ein Benelizium bereits inneliabende Priester bezieben.*'*^ Stattdessen scheinen zwei Interpretationen als Alternative denkbar. Xach der ersten zielt das dr Ulis aid' jene testes —aller Wabrscheinlicbkeit nacb Kircbeniilteste —. in deren (leiJienwart dem Priester aulerlegt wird. ein Inveutdriumaul'zustellen.**^ Der Inhalt der \’erordnuni4 ware dann der. dass der Priester mit Frlaubnis der Kirchenältesten das Becht hat. iiber das im Inuentariiim verzeicbnete lugentum testamentarisch zu vert'iigen, es zu verscbenken Oder sonst iri^end wie dariiber zu disponieren. Die iibrige Ilabe, die fur die Kirche erworben worden ist oder erworben werden soil, ist dem Xacht'ol^'er zu iiberlassen. nachdem zuvor Scbulden und Beslaltuni,cskosten von dem ungeteillen ^"ermöiJ;en beglichen worden sind. Audi diese Interpretation halte ich jedoch nicht t’iir wabrscheinlicli; sie ist zwar sprachlich m()i,dich. sachlich jedocb entbält das Quellenmaferial keine Stiitze dal'ur. Zur Wrplirhtiini;. ein Inventnriiini aiifzu.stellen. sowie zur .\rt .seiner i:inriehliins' siehe z.H. Vgl. II KkH 73; SdinL .\B 7; D.S .SLL V 238; .S.wnBKlu;. Linköpings stills kyrknarkivalier 4.>. (>3 ft. B.i.iTH. Bidrag 191 lies! wie D.S nnd fasst die Bestimiming dahin auf. (lass die 'I'eslierfreilieit aiif tlas, was der Briester nach seineni .\nil.sanlrill erworhen hat. heschriinki ist. aiieh wenn dieses iin Hinhliek auf die Kirclie geseliehen ist. In saehlielier Hinsicht ist diese Interpretation plausihel (siehe unlenl. in sprachlieher jedoeh zweifelhaft; ein Unlersehied iin Teslicrreeht zwisehen deni was vor hzw. naeh dem .\intsanlritt des Prieslers erworhen worden ist. diirfte kauni aus deni Wortlaut des 'I'extes hervorgehen. Zu den siiraehliehen .Mögliehkeiten einer solehen f'hersetzung von dc siehe Sl.KlMKR. Kirehenlaleinisehes Wörlerhucii 209.

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