RSK 6

Xiedere Cjerichtsbarkeit; lustitia hassa i) Der Richrer in unrcrcr (icrichtsinstanz w urdc 1 läradshin ding genannt. Der Cjorichtshezirk wiirde m>ch als 1 liirad hezeichnet iind der (ieriehcshot als I läradsrärt. In den Städten gab es die Rathausgeriehre, Rådhusrätter, (iroh gesehen kann man ein solehes Cierieht Amtsgericht nennen. Im 1 läradsgerieht salkm aueh die “Xäinnde-männer”, also lierufene l.eute, \ i)n dem Ort herstaminend. Inn 1 iofgerieht als (löta I lov rätt hat niehr als 20 (ieriehtsbezirke unter sieh gehaht.'"lin Prinzip sollte der I läradshöv ding ein gesehulter Jurist sein. .\ber manehinal war das nieht der Fall. L nd in der triilien Neuzeit waren diese hesoldeten Stellen oft von anderen Männern als dem .\mtsinhaher besetzt. Diese anderen Männer sind als “lagläsare” - ungetahr (jesetzleser - in der Cjesehiehte bekannt.'’' i) I'riiher ist man von der .\uttassung ausgegangen, dass die (iesetzleser ganz ungesehulte Leute vvaren. Die neuere l orschung hat ein anderes Bild autgezeigt. Feilvveise sind sie von den .Vuskultanten an den 1 lofgeriehten gekommen. X’iele haben aueh juristische lAtahrung von Stellen in den Städten mitgebraeht. Die .Vusbildung ist also h(”)her gevvesen als vv ir triiher geglaubt haben.'’’ Die .Vnzahl der “lagläsare” ist aber geringer als die .\nzahl der (ieriehtshiHe. Die Ivrklärung datiir ist, dass v iele “lagläsare” in niehreren (ieriehtsboten gesessen haben.'' Sie vvaren tatsäehlieh Richter, die von einem Cieriehtshof zum anderen gegangen sind. Das bedeutet, dass z.B. das (iota I lofgericht eigentlich nur mit ungefähr acht bis zelm Männern zu tun gehabt hat. .\ktenv ersendung zum h(")heren (iericht jeder Richter in niedriger Instanz war verptlichtet, sein Urteil dem h()heren (iericht vorzidegen. Diese schwedische Aktenversendung war 60 THUNANDER, 3.3. 2^0, t3bell 27. 61 Ibid, s 228. 62 Ibid, s 245 ff. 63 Ibid, s 226 ff., 246. 64 Ibid, s 239 ff., 275. cS4

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