i> I A I i: r ro- \ a n a mo Juristische Fakultat als Beamtenschule Adelsniiinner als Beamte des 17. Jahrhunderts Wcnn man die (jcschichtc des gelelirren |iiristensrandes in I'innland oder in den iihrigen nordischen Liindern tnit der in \ ielen anderen eiiropäiselien Ländern \ergleieht, benierkr man sotort, dass es sich dahei urn ein junges Pliiinomen handelt. In den Beitriigen xon I leikki Pihlaiainäki und Lars B|(")rne wird angesprochen, dass die An/.alil der ausgehildeten jurisren lange sehr gering war. 'IVotz der (iriindung xon Unixersitären iind Ohergerichren (I lotgeriehten) iin i". jahrlmndert hlieh die Relle der gelelirrenJurisren klein. /.war wurde im Sehweden-I'innland jenes jalirhunderts ein liierarehiseher und zenrralisierter Sraatsapparat (mir /.entralheluirden) gegriindet. 1 lier keinnen wir aueli die .\ntange des modernen, \ (m der jiersindiehen Bezielumg zw isehen dem Bediener und dein Bedienten unahhängigen AmtshegritVs flnden. I'.s isr aher zu selien, dass die .\ushildung weder den Idntrirt zu sraarlichen .\inrern garanrierte noch den Weg zum sozialen .\utstieg xorhereitere. Den Adelsprix ilegien zutolge konnten die höehsten .\mrer nur mit Adelsniiinnern hesetzr wertlen. Danehen hatten die Adeliuen 6; s
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