als Lchrsriihhcrrrctor woir unter Werr hcschättijj;t wurde, ohc cr endlich iiacli langeii polirisclien (Xncrelcn ini Jahro 1944 \veniu;srcns zuiii heamtetcii auli^erordenrlichen Professor herufen vviirde. Die Arheit der 1'akultär selbst w urde indessen xon der (iriippe deni Natioiialsozialisnuis ergehener junger Reehtswissensehaftler der Kieler Schule (Busse, Dahiu, lAkhardt, 1 luher, Lareuz, Michaelis, Ritterhuseh, Sehaffstein, Siehert uiul Wieaeker)' ' hestiiuiiit. Hire Autgahe sollte es sein, eiii I3eispiel tiir die \ r)llige nationalsozialistisclie Durehdringinig der Rechtswissensehaft zu gebeii. Angestrebt wurde eine engere (ienieinsehaft der Dozenten oder, wie es in den 1'akidrätsberiehten hiel.i, eine ‘Ve.tr/Vaovv/r Kinncriiciscbiift". Diese konnte sieh aut der Cjrundlage der in Kiel xollkoniinen hergestellten Kinheitliebkeit des Lehrkörpers alsbald entwiekeln. Nirgendwo in Deutsehland waren die Professoren weltansehaulieb derart aufeinander und auf die geineinsame Aufgabe der wilkisehen Rechtserneuerung abgestiinint wie in Kiel. Ivs bestand sowohl hinsiehtlich der Ansatzpunkte, win denen ausgegangen werden sollte, als auch hinsichtlieh der Arbeirsniethoden eine weitgehende Lbereinsrinimung.' Die geschlossene Kameradschaft der Dozenten kam auch darin zum.\usdruek, dass sieh diese, w iederum auf Anregung l Akhardts, untereinander duzten. Das Klima und .\ussehen der L niiersität \eränderten sieh dureh diese organisatorisehe und personelle Umwälzung erheblieh. I latte der Lebrk(irper im /eitpunktder Maehtergreifung ein Durehsehnittsalter win Jahren gehabt, so betrug dieses naeh Absehluss der personellen Lnigestaltung im jaiire nur noeh knapp [ahre. Diese erhebliebe \ eriiingung des Lelirkfirpers und das sehneidige und kameradsehaftliebe Auftreten einzelner Dozenten prägten den Kieler Lehrbetrieb. I linzu kamen zahlreiehe im ganzen Reieh geltende \ orsehriften, Befehle, I linweise und Riehtlinien, die aueb in Kiel zu einer Klimaleränderung an der Uniiersität fiihrten. /u nennen sind etwa der 69 H. LANGE, Die Entwicklung derWissenschaft vomBiirgerlichen Recht. Eine Privatrechtsgeschichte der neuesten Zeit (1941), S. 11; B. Riithers, Entartetes Recht (1988), S. 43. 70 E. DÖHRING (Anm. 2), S. 208. :;86
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