Prcis aiisgczcichncto Arhcir ahgcgohcii. ' Kiirz \ (ir der Proisiibcrgaho har man dcm (iutachrcr cine ziisarziichc I'ragc gesrcllr; “oh die Arhoir xon ihrcni Inhalr her geniigend marxisrisch isr?” Wie dies ausgegangen ist, war aher niehr festzustellen. In diesen romanisrisehen Arheiten, die auszeiehnet wurden, hat man \ iele (^iiellen und zeitgendssisch heste vSekundärliteratur henurzt. Analvsierr w urden aueh die zeirgeiuissisehen 'rheorien zu der I^rohlematik. /,. iv gihr K. Aim in seiner Arheit einen Lherhliek xon den Ihitstelumgsrheorien der Saeheinteilung zu rrs nunicipi - res mr nunidpi.-' So wurden aueh heure manche Arheiren dem Standard xon Seminararheiten, manche sogar dem xon Diplomarheiten entspreehen. Die \erfasser konnten sie auch als Diplomarheiten der Unixersitiit einreichen. Das l.chrpersonal ini röniischen Rccht In der ersten I lälfte der hetrachteten Periode herrschte an der L nixersität Tartu ein ständiger Personalmangel. Lehrkräfte xxurden sowohl in hstland als aueh im Ausland gesucht. /.urn Beispiel hat man einemestnischen Wissensehattler zur Aufgahe gemaeht, in Bern einen Protessor des röniischen Rechts zu suchenc^ Man xx urde dann jedoch in der näheren Lnigehung tiindig: Der erste Protessor des Sx stems des riMiiischen Rechts, Wilhelm x. Seeler kam aus St. Petershurg. Wahrscheinlich hat hei der Berutung Prof. |. Lluots, ein ehemaliger Scluder xon ihm, eine Rolle gespielt. |. Lluots aher hat als erster den Unterricht im n'miischen Recht - in der rrmiischen Rechtsgeschichte - gegehen. 21 Ibidem. 22 Ibidem. Inzwischen war der Krieg ausgebrochen und die Regierung hatte gewechselt. Estland war zu Sowjetrepublik geworden. 23 AUN, K. Tahtsamaid asjade liigitusi Rooma oiguse ajaloos. [Die wichtigsten Sacheinteilungen in der Geschichte des römischen Rechts] (res mancipi - res nec mancipi; res mobiles - res immobiles), Tartu, 1938. Handschrift. S. 29-38. 2Z( 1ÄRVELAID, p. Rechtswissenschaftliche, S. 346. H9
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=