re Arheiten, unter anderemaiich zii don nMiiiseli-rechrlichen rheinen. linjahre 1922 wurde iin r(“)inischen Rechr das I'henia ""'Jiistus titiiliisnnd bona fides als Krsitziingserfordernisse’' aiisgescbriehen. bs kanien zwei Arheiten, xon denen eine den l^reis zu deni riienia bekommen hat. Das näehste Mai wurde ein romanistisehes riiema imJahre 192- - “Ptlichtteilsreeht im(römischeni lAbreeht” angeboten. bs kam eine .\rbeit, da aber koine Primiirquellen benutzt worden waren, w urde die .\rbeit nieht ausgezeichnet. 1929 war das riiema des Preisaussebreibens an das S\’stem des römisehen Reehts - "Wovtirio im römisehen Reebt und in den heutigen Reehrssvstemen”, es kamen aber koine .\rbeiten.' Imjahre 19;^! wurden zum bhema “.\b intestato - (lOsehiehte des lAbreehts im alten /d\ ilreeht”'" wieder koine .\rbeiten geschrieben.''' i9;?2 wurden zum bhema Spccificiirio" aus dem System des nimisehen Reehts ; .\rbeiren abgegeben. Idne bat den ersten Preis bekommen und zwei baben keinen entspreehend hohen Standard gehabt. " 19;;:; wurde aus der römisehen Reehtsgesehiehte zu dem rhema Poftiiir tt'nuTf litigiuitinnr eine .\rbeit gesebrieben, die nieht ausgezeiebnet wiirde. Imjahre i9;;4 kam zum bhema “/usammengesetzte Idnbeit, Sachteile und Zubehor” aus dem St'stem des römisehen Reehts eine ausgezeicbnete Arbeit. Imjahre 19:^6 w tirden zum bhema “.Mitbiirgsehaft und Ciesamt\ erpdichrung’' aus dem Swstem des römisehen Reebts keine Arbeit gesehrieben. Das ’bhema des jahres 1938 “Die w iehtigsten Saebeinteilungen in der (josehiebte des römisehen Reebts (re.r numcipi - res ucc nunicipi; res wohiles - res ininiohiles)" war das ertolgreiehste romanistisehe rhema. l A w urden sechs .\rbeiren zu dem bhema gesehrieben, zwei baben den dritten Preis, eine den zweiten und eine den ersten Preis bekommen. /wei Arbeiten bekamen keinen Preis. 1940 war das rbema aus dem System des römisehen Rechts “Die simulierren (iesehäfte und (iesehiifte /;/ frandem ereditoritnf und es w urde eine, mit dem ersten 17 EHA, 2100, 10, 21. 18 Ibidem. 19 EHA, 2100, 10, 74. 20 Ibidem.
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