RSK 6

Das NehLMieinander der Personen Non adliger, hiirgerlicher iind kleinhiirgerlicher llerkunft zeigt ehentalls, dass es sich nicht uni eine neue “sriindisehe Renaissance” handelt. Man soil eher daion ausgehen, dass niindestens in dieser Schicht der (ierichtsheamten (d.h. Sekretäre) erwa seir den uSToer-jahren in den Osrseeproi inzen ehenhills so etwas wie ein niodernesjuristentuni sicli durclisetzr. Iks gelir nichr nielir uiii die soziale 1 lerkunft, sondern uni diejuristenaushildung und professionelle C^ualifikarion unabhängig \'oni Ciehurrssrand. l,s ist zwar niclir “an der Scliwelle zuni 19. Jalirliundert” gesclielien. Die als modern eniphindene Professionalisierung ist aher docli mindesrens in ieneni parriellen Bereicli niit erwa ■’o-|iiliriger Nerzögerung auch in den Ostseepnn inzen sieherlicli eingetreten. Iks wird hier ohen gelassen, oh man so einen /.eirraum als zu lang oder \ ielleicht doch kurz oder \ ielleichr gar passend hezeichnen soil. Der Beitrag hier hat wohl die .Anspriiche der Osreuropiiischen Staaren auf eine gemeineuropiiisches Imhe nichr hesrätigt, aher auch nichr w iderlegt. I'.s ist noch sehr die Frage, oh die gegenwärrigen polirischen Ziele sich uherhaupt mit den historischen .\rgunienten rechrferrigen lassen. Dariiher hinaus könnte man \on der estnischen hzw. lettischen Seite xorwert'en, dass hier ja eigenrlich die deutschhaltische (jeschichte hehandelt wurde, den I'Airopa-Aiispruch wollen aher heutzurage die Nationalstaaten Kstland und Lettland erhehen. Lnd niit den Deutschhalten glauhr man oft nur eine zuhillig genieinsame oder gar neheneinander lautende \ ergangenheit zu hahen. Dies sind die Cieschichtsdeutungen und werden hier nicht ahgehandelt. Die angesprochene Skepsis gegeiuiher der historischen Rechttertigung der gegenwartspolitischen /iele können sie nicht heseitigen, eher noch nielir \ ertiefen. Die \orgelegte L ntersuchung zu den gängigen .Vuffassungen iiher das (ierichtspersonal in den (^stseeprtix inzen sind letztendlich ehenfalls amhixalent gehliehen. Die .\nalvse der gesetzlichen Regelungen und die Imgehnisse der kleinen Stichprohe zu der (!^ualifikation des ;o8

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