iilirdcii Aiieal^'n zu den Mannrielirorn iind 44 Manngerichrsassessoren erniirrelhar. Non den insgesanu 6y (jeriehrsinitijliedern liarren ^o, dainir weniger als die I liiltre, ein Unix ersirärssrudiuin hinter sieh, (.laxon 12 an derJurisrentaknltär zu Oorpat, 5 an deni Insrirur der Reehrsxvissensehafr zu Sr. IVrer.shurg oder an den ausländi.selien UniX ersiraren, - barren Kanierali.srik oder Okononiie in Dorpar oder ini Au.sland, 2 Pliilosopie in Dorpar oder ini .Nusland, 1 Miliriirxx issenselialren in Dorpar srudierr, ^ hahen srudierr in “nielireren in- und ausländiselien Unix ersiraren” oline .Nngalie des I'aelis. \ eralisehiedere Ottiziere gab es ein hisseben xxeniger als Akademiker, insgesamr 27: 2 Seeond-Ueurnanre, 4 Preniier-l.eurnanre, 4 Leurnanre, 1 Oberleurnanr, 4 Srabsrirrnieisrer, 2 Rirrnieisrer, s’ Srabskapiriine, 1 Kapirän, 2 (iardeUeurnanre, 1 (jarde-Kapiräii und 1 Ohersr. ' Siehen Personen xxaren triiber nur ini Landesdiensr gexxesen und drei baben ersr ibre ersre Srelle daselbsr bekoninien. linsicbrlieb der geserzlicben I'orderung naeb (ii undliesirz kann iiiaii tesrsrellen, dass alle Mannriebrer (uirsbesirzer xxaren. Dabei xxerden die Angaben iiber die Ciröl.k' der (liirer ersr ab 1S64 nacb der I'lacbe angegeben, ' bis dabin aber naeii der /abl der ‘niännlieben Seelen’.'' N on den Manngeriebrsassessoren bar das nicht? Und warum? X/lll. Ob er beurlaubt gewesen, im Fall der Beurlaubung, wann namentlich und auf wie lange Zeit, und ob er am Termin zu seiner Function sich wieder eingefunden hat? IX. Ob er verabschiedet gewesen, mit oder ohne Erhöhung seines Charakters und wann? X. Ob er verheiratet ist und Kinder hat, was fur welche namentlich, von welchemAlter, und wo seibige sich aufhalten?" Erst ab 1849 ist in russischsprachigen Dienstlisten P. IX/ modifiziert, indem vor dem Dienst nach dem Studium gefragt wird: "Wo er die Erziehung bekommen hat und ob er den vollstandigen Kursus in einer Lehranstalt beendigt hat?” 72 Man soil sich nicht von demStudienort tauschen lassen, alle gewähiten Gerichtsmitglieder waren unabhängig von der geographischen Lage der absolvierten Universität in die Matrikel der Estlandischen Ritterschaft immatrikuliert. 73 Unter teilgenommenen ‘Marschen’ sind vertreten der Feidzug gegen die Schweden 1798, die Feidzuge nach Polen, Litauen und Niederlande 1799, zweimal der Feidzug gegen die Franzosen nach PreuBen 1807, bei mehreren Personen der Napoleon-Krieg 1812-15, bei mehreren Personen der Feidzug nach Moldavien, Bulgarien und Tiirkei 1828, bei mehreren Personen die Feidzuge nach Polen 1830/31, Feidzug nach Ungarn und Polen 1849. Damit endet die heroische X/ergangenheit der Wier-Jerwschen Manngerichtsmitglieder. Die zwei letzten verabschiedeten Offiziere, die auch an den Schlachten teilgenommen hatten, wurden 1857 und 1858 zum Mannrichter bzw. Manngerichtsassessor gewahit. 74 Immer noch bleibender Unterschied in Zahlen lässt sich dadurch erklaren, dass drei Manner als Manngerichtsassessoren und spater als Mannrichter tätig waren. 75 EHA 862-1-88, Bl. 145. 299
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