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ung, zumal in der I'orni ciner strengen CjesctzesNorschrift, uherhaupt tdsrges chri ohen har. Drei mögliche Gefdhrdungsquellen des ritrerschaftlichen l.andesstaates Die gesetzliche Sieherung des eingeschränkten Indigenarsrechts dureh die Kodifikarionen \ on hS4S‘ drängt zur IVage, wer iiherhaupr die Position der Ritterschaften getahrden konnte, wenn das akri\ e und passi\ e \\ ahlreclir zu den Landesposren in derjustiz geuohnlieitsniäl.ug wohl sowieso ihnen gehörre. Naturlieh denkt man dann hei dem 19. )h. xorersr an tlie iurisrisch ausgehildeten Personen, zumal die einheimisehe Lni\ ersitär das Studiumfiir breiteren Be\ ölkerungskreise möglich gemacht hat. /umjahr 184^ haben die sog. Literaten ' sieh immerhin schon zu Wbrt gemeldet und sogar in einem sensiblen Punkt fiir die Rittersebaften. Im )ahr 1841 hat ein .\bsol\ ent der L ni- \ersität Dorpat und späterer Biirgermeister xon Riga, Otto Mueller, die Li\ ländisehen Landesprix ilegien, u.a. die Lnterwerhingskapitulationen xon 1710, \ eriiffentlieht.'' Iks ist zwar etwas zweifelhaft, ob er w irklich als allererster statt “Standesprit ilegien” xon “Landesprix ilegien” gesproehen hat." Die Absiehten \on O. Mueller spiegeln eine solche C jegenuberstellung aber sehr gut wider. In O. Muellers \orwort zu seiner lidition findet man durehaus die Spitzen gegen den .Vdel und gegen die streng ständische Landesx erfassung. (L \. Pistohlkors hat Muellers Vbrhaben als die I'ormulierung eines “Programmes der 51 Zu dem Begriff und Bedeutung des Literatenstandes in zwei fruheren Jahrhunderten in gröBeren Städten der Ostseeprovinzen; c. redlich, “Literaten" in Riga und Reval im 17. und 18. |ahrhundert. - j. hein, c. |. kenéz (Hg.), Reval und die baltischen Länder. Festschrift fiir H. Weiss zum 80. Geburtstag. Marburg 1980, S. 295 ff. 52 o. MUELLER, Die livländischen Landesprivilegien und deren Confirmationen. Leipzig 1841. 53 So G. PISTOHLKORS (Fn. 5), S. 111. Die Kapitulation der Livländischen Ritterschaft benutzt den Begriff ,Landesprivilegien' zwar nicht, dagegen in der Kapitulation der Estländischen Ritterschaft begegnet man den Wort gleich im Prolog. Capitulation der estländischen Ritterschaft (Fn. 42), S. 59. In den i84oer-)ahren war in denOstseeprovinzen die sog. Konfessionsbewegung in vollemGang. Die estnischen und lettischen Bauern haben geglaubt, dass sie das Land bekommen, wenn sie von der lutherischen ‘Kirche der Gustherren’ in die orthodoxe ‘Kirche des Zaren’ uberwechseln. Die Bewegung wurde dariiber hinaus noch von den Bauernunruhen geleitet. Näher: g. pistohlkors (Fn. 5), S. 66 ff. 292

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