Besrimnuinu: des norwendigen Wissenssrandards der kiinfrigen Jurisren getaiirdec fulilte. Ini jahre 1S26 sollte die l'al<ulrät näniiicii iiher ein neues “Chel” l<lagen. Die Prox inzialheiiörden xon Kurland liarren die an der Lnix ersirär sclion gepriitren Personen einer Beiuirdenprufung unterzogen. Oh dies nun ein \ ersueli war, die preidixisclien Sraarsprufungen naclizuahmen oder erwas anderes, ist nacli heurigem Forschungssrand noeh unklar. Iniinerhin tehlre es an einer geltenden geserzlichen Cirundlage fiir so ein X ertahren. Die Fakultär ihrerseits hatte angehlieh nichts gegen eine Behördenpriifung, falls die sich auf die praktischen 1'ähigkeiten der Aintskandidaten erstrecken sollte. Die kurländischen Belifirden hatten aher u. a. die theoretischen Kenntnisse der .Xnirskandidaten hepriift. Dahei sollte die Behördenpriifung nach der .Xuffassung der I'akultat “rticksichtlich der Strenge mit der I'acultars-Priifunggar nicht zu \ergleichen” sein. Xoch schlimmer, die Behiirdenprufung sollte in alien drei Ostseeprox inzen so leichr sein, dass sie jeder Anfanger xvohl hestehen miige. ' Oh die Priifung xx irklich so leicht xxar, kann dahingestellt hleihen. Der I'akultiit lag es am 1 lerzen, die xon der Behördenpriifungauf den Fakultätsalltag ausgehenden (jefahren ahzuxvehren. Die Studenten hatten nämlich auf die Miiglichkeit einer l^ehiirdenpriifung auf eigene XXeise reagiert. \\enn man zxxischen einer strengen Lnix ersitätsprufung untl einer leichten Behiirdenpriifung xvählen kann, xvählr man natiirlich die leichrere \ ariante. Dies xx iederumhatte zur Folge, dass sie an der L nix ersirät nur das XXenige zu lernen x ersuchten, xxas hei einer Behiirdenpriifung xerlangt xx urde. Der Niedergang des studentischen l'leil.ies scheint der eigentliche Kummerpunkt der 1'akidtät gexxesen zu sein: “[•■•l hex der iiariirlieheii llnnge der Jugend zur IViigheit ghuiht niaii dalier nur niuhig zu liahen, ,so \ iel zu erlernen, als es hedart, umdiese Priitung hestehen zu kiuinen. L nd doeh ist ge\\ is nirgends eine griindliehe Reelitskenntnil.i 21 c. c. DABELOW, Entwurf der Unterlegung der Juristenfakultät an den Rektor der Universität Dorpat. 22. April 1826. - EHA 402-9-72 Bl. i8v. 280
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