RSK 6

MARjL I L I S Juristenausbildung im Richteramr (baltische Ostseepro\ inzen im 19. Jh.) I'iir die eiiropiiische Rechtsgesehichte eilr die Schwelle ziini 19. jahrluindert als eine /äsiir zwisehen deni “ständiselien” juristen des . hicim Régi?nc und des modemen Experrenherufs.' l^s herrifft u.a. die Ricliter. Die /eir der Rechrshonorationen ini Bereicli der jiistiz sollte xorliei sein. Die adligen Laienrichrer und das (ielnirrsparriziat in srädrisehen (lerichtsmauisrraren hatten ihre Stellen gefalligst dem ansgehildeten juristischen Ihxperten zu iiherlassen. Europa hesteht aher nieht nur aus den grolSen Staaten IVankreieh, Idigland, Deutschland und \ ielleicht noch Italien. Es umtasst \ ielmehr die ganze \ ieltalt der Staaten und Eerritorien, die ihre Zugehörigkeit zum europäischen Rechtsraum nieht nur gegenwartspolitisch, sondern aueh historiseh hehaupten wollen. Die etwa xon kVankreieh aus hetraehtet \ ielleieht sehr 1 Vgl. F. RANiERi, Vom Stand zum Beruf. Die Professionalisierung des Juristenstandes als Forschungsaufgabe der europäischen Rechlsgeschichte der Neuzeit. - lus Commune, Bd. 13, 1985, S. 101; insbesondere fiir Deutschland, abervon der vergleichender Perspektive; G. dilcher. Der deutsche Juristenstand zwischen Anden Régime und bcirgerlicher Gesellschaft. - g. köbler, h. NEHLSEN (Hg.), Wirkungen europäischer Rechtskultur. Festschrift fur Karl Kroeschell zum 70. Geburtstag. Munchen 1997, S. 173 ff, beide m. w. N. 272

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