RSK 6

Idee des 1 dnlieitsjurisren mit hreit getacherter Aiishildung autgehen wiirde. Dies will aher lerztlieh iiiemand. /udeni har die Retormresistenz der pretil^ischen Iiiristenaushildung hewiesen, dass ihre Cinindstrukturen oftenhar so durehlässig und tlexihel sind, dass sie durehaus eine Anpassimg an die sieh wandelnden Bediirtnisse der jeweiligen (iegenwarr eriiKigliehen. 1'iir hlinden Retormaktionismus, w ie er in regelmäl.hgen Ahständen in polirisehen Kreisen autzulehen pflegt, hesteht also weiterhin kein Anlass. Selhst hei strengster Bewertung \ ermag die (jeschichte der preuhischen juristenaushildung und ihrer Reformen aher doeh zumin- (.lest denienigen, die gerade unter aktuellen Refornnersuchen zu lei- (.len hahen, in zweierlei 1 linsieht heseheideTiden dVost zu spenden: Idnerseits hahen sieh die wenigen sinmollen Reformen fast immer in kiirzester /eit durehuesetzt. .\ndererseits konnten unsinniue Xeuerungen, wenn sehon nieht dureh .\ussirzen der Reformdiskussion \ erhinderr, so doeh regelmäfiiig spätestens heim näehsten Regierungsweehsel w ieder heseitigt werden. Rs spricht daher \ iel dafiir, dass derienige, der die Umsetzung einer verfehlten Reform erlehr, atich alshaltl /euge einer (iegenreform w ird. Wenigsrens hierauf war hei der Juristenaushildungsreform noeh immer \ erlass. Oh dies allerdings aueh \ ()r dem I lintergrund der sieh ahzeiehnenden Ruropäisierung des juristisehen .\rheits- und .\ushildungsmarktes so hleiht, muss ahgewartet werden. 271 /

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